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Strengere Regeln für E-Scooter-Anbieter

Verbindliche Parkzonen sollen wildes Abstellen verhindern

Künftig wird es nur noch einen E-Scooter- und E-Bike-Anbieter in Heilbronn geben und für diesen gelten strengere Auflagen. Diese sollen insbesondere das wilde Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge eindämmen. Dies ist das Ergebnis eines Auswahlverfahrens des Amts für Straßenwesen. Der neue Vertrag mit dem Anbieter Tier soll ab 1. September gelten. Er wird dann 600 Scooter und 300 Fahrräder in der Stadt zur Verfügung stellen. 

Künftig sind in Heilbronn für E-Scooter definierte Park- und Parkverbotszonen vorgesehen. Über die App des Anbieters wird das Umfeld um die Parkzonen gleichzeitig als Parkverbotszone ausgewiesen. Ungenutzte oder nicht verkehrstüchtige und falsch abgestellte Fahrzeuge müssen vom Anbieter schneller entfernt werden. Der neue Vertrag beinhaltet außerdem wichtige Regelungen zur Nachhaltigkeit sowie zum Umwelt- und Klimaschutz. So verpflichtet sich der Anbieter, nur Fahrzeuge, die mit austauschbaren Batterien betrieben werden, in den Umlauf zu bringen. Im Sinne einer klimaneutralen Mobilität dürfen die Elektrokleinstfahrzeuge ausschließlich mit zertifiziertem Ökostrom geladen werden. Servicefahrten zur Wartung und Umverteilung der Scooter oder Fahrräder müssen nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten mit emissionsfreien Fahrzeugen erfolgen. 

Abstellflächen für Elektrokleinstfahrzeuge

Anfänglich werden die Abstellflächen hauptsächlich an den wichtigsten Start- und Zielpunkten im Stadtgebiet eingerichtet. Dazu gehören die S-Bahn-Haltestelle Neckarturm, die Studentenwohnheime in der Lohtorstraße und an der Max-Planck-Straße in Sontheim, die Kirchbrunnenstraße / Fischergasse in der Nähe der Käthchenstatue, die Rollwagstraße / Am Wollhaus, die Allee – Ecke Moltkestraße, der Bildungscampus, der Campus Sontheim, der Neckarbogen, das SLK-Klinikum am Gesundbrunnen sowie der Sonnenbrunnen in Böckingen. Eine weitere Station wird am Hauptbahnhof im Zuge der Gleiserweiterung sein, die für 2024 geplant ist. 

Nutzer, die durch wiederholtes Fehlverhalten wie rücksichtloses Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss und Vandalismus auffallen, müssen künftig mit Sanktionen bis hin zu einer Sperrung ihres Kontos rechnen.

Zur besseren Vernetzung und Buchbarbarkeit von ÖPNV, Scootern und Leihfahrrädern ist der Anbieter bereit, sich in die SWHN-App der Stadtwerke Heilbronn zu integrieren. Darüber hinaus stellt der Anbieter Mobilitätsdaten unter Einhaltung des Datenschutzes zur Verfügung, die zum Teil als offene Mobilitätsdaten veröffentlicht werden, um weitere innovative Mobilitätslösungen zu fördern. 

Erste und letzte Meile mit dem E-Scooter

E-Scooter gehören seit Ende 2020 zum Mobilitätsangebot in Heilbronn. Seitdem stehen sie an zahlreichen Orten im Stadtgebiet Heilbronn bereit und bieten eine gute Alternative, um kürzere Strecken klimaschonend zurückzulegen. So ergänzen die E-Roller andere Verkehrsmittel und ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern von Bus und Bahn, die sogenannte erste und letzte Meile bequem zurückzulegen. Seit Ende 2022 bietet der Anbieter Tier auch E-Bikes in Heilbronn an.