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Sperrzeit erst ab Donnerstag verkürzt
Wichtig für Gastronomie
Am Mittwoch, 3. Juni, wird in der Heilbronner Stadtzeitung die Rechtsverordnung über eine verkürzte Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung verkündet. Diese tritt am nächsten Tag – also Donnerstag - in Kraft und ist bis zum 30. September gültig.
Danach beginnt die Sperrzeit von Sonntag bis Donnerstag ab 24 Uhr und in der Nacht auf Samstag und Sonntag sowie zu einem gesetzlichen Feiertag ab 1 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr. Von dieser Verkürzung profitieren die Gaststätten, die ihren Betriebssitz in der Heilbronner Altstadt oder in der Bahnhofsvorstadt haben und über eine Genehmigung zur Außenbewirtschaftung verfügen. Grundlage dieser Rechtsverordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats vom 18. Mai 2020.
Mit dieser Regelung erhält die Gastronomie die Möglichkeit, genehmigte Außengastronomie täglich eine Stunde länger zu betreiben, um den Umsatzausfall im Zuge der Corona-Beschränkungen teilweise kompensieren zu können.