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Sicher Drachen steigen lassen

Heilbronner Feuerwehr warnt vor Gefahren

Zum Herbstbeginn informiert die Feuerwehr über das sachgemäße Steigenlassen von Drachen. Da Drachen unabhängig von ihrer Form und Bauweise nicht nur Spielzeug, sondern auch Luftfahrzeuge sind, die schnell an Höhe gewinnen können, gelten für sie ebenfalls einschlägige Luftverkehrsvorschriften.

Im Allgemeinen darf die Drachenschnur nicht länger als 100 Meter lang sein. Die Verwendung einer längeren Drachenschnur muss von der zuständigen Luftfahrtbehörde – dem Regierungspräsidium in Stuttgart – genehmigt werden.

Nicht gestattet ist zudem das Steigenlassen von Drachen in einer Entfernung von weniger als drei Kilometern von der Begrenzung eines Landeplatzes oder Segelfluggeländes. Zu Flughäfen beträgt der Mindestabstand sechs Kilometer.

Um eine Gefährdung von Personen sowie des Flug- und Straßenverkehrs auszuschließen, sollte der Drachen bei Windböen über 30 bis 40 km/h am Boden bleiben, um nicht loszureißen. Auch wenn ein Gewitter aufzieht, muss der Drachen vom Himmel geholt werden. Blitze können bis zu sechs Kilometer entfernt vom eigentlichen Gewitter einschlagen – bei schwereren Gewittern sogar noch um einige Kilometer weiter.

Darüber hinaus sollten Drachenfreunde die Nähe von Freileitungen, Strommasten oder Antennenanlagen und Ähnlichem wegen der erhöhten Unfallgefahr meiden.