Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Schulen für Aufnahme des Betriebs gerüstet

Umfangreiche hygienische Vorkehrungen

Am Montag, 4. Mai, kehren die ersten Klassen in die Schulen zurück. Zur Vorbereitung des Schulbetriebs hat das Schul-, Kultur- und Sportamt umfangreiche hygienische Vorkehrungen in allen städtischen Schulen getroffen und allen Schulen ein umfassendes Hygienekonzept an die Hand gegeben. „Städtischerseits ist nun alles vorbereitet, damit die Schulen den Unterricht allmählich wiederaufnehmen und dabei die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einhalten können“, berichtet Bürgermeisterin Agnes Christner. „Der Schutz der Schüler- und Lehrerschaft hat dabei oberste Priorität.“

Dank des Einsatzes der Schulhausmeisterinnen und -hausmeister wurden alle Klassenzimmer mit Handwaschbecken mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet sowie in der Nähe der Waschbecken bebilderte Anleitungen zum korrekten Händewaschen angebracht. Darüber hinaus wurde an alle Schulen für die sensiblen Bereiche Desinfektionsmittel und ein gewisses Kontingent an Masken verteilt sowie Markierungsbänder ausgegeben. Laut Hygienekonzept sind mit diesen die erforderlichen Abstände kenntlich zu machen. In den Eingangsbereichen, Fluren und Treppenhäusern sind Hinweisschilder auf den einzuhaltenden Mindestabstand anzubringen. Für geschlossene Räume (z. B. Toiletten, Sekretariate) soll, soweit möglich, der Zugang beschränkt werden bzw. eine maximale Personenzahl definiert werden. 

Bei der Raumplanung und Bestuhlung haben die Schulen darauf zu achten, dass zwischen allen Sitzplätzen ein Abstand von in der Regel 1,5 Metern eingehalten wird. Die maximale Personenanzahl, die sich in einem Unterrichtsraum aufhalten darf und somit auch die Größe der Lerngruppen/Teilklassen, richtet sich nach diesen Vorgaben.

Jeder (Teil-)Klasse/Lerngruppe ist ein fester Unterrichtsraum zuzuweisen, jedem/jeder Schüler/in ein fester Sitzplatz im Unterrichtsraum. Raum- und Sitzplatzwechsel sind zu vermeiden, damit im Infektionsfall die Kontaktpersonen klar nachvollzogen werden können. 
Die Schüler und Schülerinnen haben sich im Schulgebäude vorrangig in den ihnen zugewiesenen Unterrichtsräumen aufzuhalten. Die Pausen sollen sie im Freien oder im Unterrichtsraum verbringen.

In den Sekretariaten wurden Schutzvorrichtungen wie Plexiglasabtrennungen angebracht. 

Die Benutzung der in den Schulen aufgestellten Trinkwasserspender ist bis auf Weiteres untersagt. Mahlzeiten dürfen nur gemeinsam eingenommen werden, wenn zwischen den Essenden ein Abstand von jeweils 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Auch für die Reinigung der Schulgebäude gelten in Zeiten des Coronavirus besondere Regeln: Handkontaktflächen werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen zweimal täglich gereinigt. Dazu zählen etwa Türklinken, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter sowie Schülerarbeitsplätze. Eine flächendeckende Desinfektion ist aus infektiologischer Sicht in der Regel nach wie vor nicht erforderlich.

Alle Maßnahmen wurden im Vorfeld mit dem Staatlichen Schulamt und den geschäftsführenden Schulleitungen abgesprochen. Das Hygienekonzept ist mit dem Städtischen Gesundheitsamt und dem Betriebsamt, das für die Gebäudereinigung zuständig ist, abgestimmt.

Notbetreuung läuft weiter

Parallel zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Klassen, in denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, in der Regel also die neunten, zehnten, elften und zwölften Klassen, wird für die Klassenstufen eins bis sieben weiter eine Notbetreuung angeboten. Anspruch auf die erweiterte Notbetreuung haben Alleinerziehende, die durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder gehindert sind, oder Eltern, wenn sie beide berufstätig sind und ebenfalls ihre Kinder aus beruflichen Gründen nicht selbst betreuen können. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstherrn belegt werden. Selbständige oder freiberuflich Tätige müssen selbst versichern, dass die Voraussetzungen vorliegen. Die Erziehungsberechtigten und Alleinerziehenden haben darüber hinaus zu versichern, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Eltern oder Alleinerziehende, die diese Voraussetzungen erfüllen, können ihr Kind an ihrer Schule zur Notbetreuung anmelden. Auf den Homepages der Heilbronner Schulen ist in der Regel ein Anmeldeformular zum Download bereitgestellt.

Organisiert wird die Notfallbetreuung von den Schulen. Für weitere Informationen oder Fragen steht Andreas Robra vom Schul-, Kultur- und Sportamt unter Telefon 07131 56-4158 zur Verfügung.

Weitere Informationen finden sich auch unter www.heilbronn.de/coronavirus.