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Salzlager ist gut gefüllt
Betriebsamt hat schon erste Winterdienst-Einsätze gefahren
Nasse Witterung, Temperaturen um den Gefrierpunkt – das ist die Jahreszeit, in der das städtische Betriebsamt für den Winterdienst bereitsteht. „Wir haben die Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes fest im Blick, bei entsprechenden Prognosen machen wir um 3 Uhr eine Kontrollfahrt und alarmieren je nach Bedarf die Kollegen“, erklärt Ralph Winkler, Abteilungsleiter für Hochbauunterhaltung und Koordinator des Winterdienstes.
Seit Mitte November ist das Betriebsamt für Eis und Schnee gerüstet, erste Einsätze sind bereits gefahren. „Das Salzlager ist mit rund 400 Tonnen bis obenhin gefüllt, zudem stehen zwei Silos mit je 100 Tonnen bereit“, so Winkler. Hinzu kommt ein Tank mit 100 000 Litern Sole, die dem Trockensalz beigemischt werden kann oder auch ausschließlich als Natriumchlorid-Lösung auf die Straße gebracht wird. Der Vorteil liegt vor allem darin, dass die Wirkung von Sole länger anhält: Trockensalz liegt zwei Stunden auf der Straße, Feuchtsalz etwa sechs Stunden. Bei der reinen Sole können es zehn bis zwölf Stunden sein. „Der Einsatz von Sole ist nachhaltig, weil die Umweltbelastung wesentlich geringer ist und zudem Lärm, Abgase und Kosten eingespart werden können und “, so Winkler.
Rund 250 Mitarbeiter stehen in zwei Schichten bereit. Geräumt werden die Straßen im Regelfall zwischen 6 und 20 Uhr. Bis zu 45 Einsatzfahrzeuge, darunter zehn Großstreuer, kann die Stadt einsetzen. Alles geht nach einem Plan, der die Straßen nach ihrer Bedeutung für den Verkehr einordnet. „Zuerst sind immer Hauptverkehrsstraßen, Buslinien und Gefahrenstellen an verkehrsbedeutenden Straßen an der Reihe, dann folgen die Nebenstraßen“, so Winkler. Allein die Räumung der wichtigsten Straßen dauert dabei drei Stunden ab der Alarmierung.
Räumen und Streuen ist aber nicht nur Sache der Kommune. „Auch Wohneigentümer, Mieter und Pächter sind verantwortlich“, betont Winkler. Die Anliegerpflicht gilt für alle öffentlichen Flächen rund um ein Grundstück auf mindestens eineinhalb Meter Breite und beinhaltet auch Wege, die durch öffentliche Flächen getrennt sind und bis zu zehn Meter entfernt liegen. Verwendet werden dürfen abstumpfende Mittel wie zum Beispiel Sand.
Die Satzung zum Winterdienst ist bei den Bürgerämtern erhältlich und steht auf der Homepage der Stadt Heilbronn.