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Rekord: 80 erlaubt, mit 190 vorbeigerast

Jahresbilanz der Geschwindigkeitskontrollen 2019

Auf der Neckarsulmer Straße ist die Geschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer beschränkt - hier hat das Ordnungsamt die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung für 2019 geahndet: Ein Fahrzeugführer raste mit 190 km/h am Messgerät vorbei. Dies entspricht einer Überschreitung von 110 km/h. Die betroffene Person wurden mit einer Geldbuße in Höhe von 1 578,50 Euro belegt und muss für 3 Monate auf ihren Führerschein verzichten. Zusätzlich werden zwei Punkte im Fahreignungsregister des Betroffenen eingetragen.

Insgesamt sieht die Bilanz wie folgt aus: 66 898 Fahrzeugführer wurden im Jahr 2019 bei Geschwindigkeitskontrollen in der Stadt Heilbronn geblitzt, 309 mussten ihren Führerschein abgeben. Im Vergleich zum Jahr 2018 erhöhte sich die Zahl der Temposünder um circa 10 000 Verstöße. Hintergrund für diese deutliche Erhöhung ist auch der Einsatz eines weiteren Messgerätes ab der Jahresmitte.

„Zu schnelles Fahren und nicht angepasste Geschwindigkeit gehören nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle“, betont Bürgermeisterin Agnes Christner. „Deshalb werden wir die Kontrollen konsequent im gesamten Stadtgebiet fortsetzen“. Besonderes Augenmerk legt das Ordnungsamt dabei auf polizeilich ausgewiesene Unfallschwerpunkte und besondere Gefahrenstellen z.B. im Bereich von Schulwegen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportanlagen oder Seniorenheimen.

Neben den mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen verfügt die Stadt Heilbronn seit Mitte Juli 2019 über ein weiteres Messsystem, den sogenannten „Enforcement Trailer“. Der Blitzer-Anhänger kann rund um die Uhr - wie eine stationäre Anlage - Geschwindigkeitsübertretungen festhalten und ist flexibel im Stadtgebiet einsetzbar. Ordnungsamtsleiterin Dorothea Kleinhanss sagt weiterhin zu, dass Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung bei der Messstellenauswahl berücksichtigt werden.

36 119 Fahrzeugführer wurden bei mobilen Kontrollen, 19 010 an festinstallierten Geschwindigkeitsmessgeräten, sogenannten „Blitzersäulen“ oder „Starenkästen“, weitere 11 769 durch den Enforcement Trailer, erfasst. Bei der überwiegenden Mehrheit handelt es sich, wie bereits in den vergangenen Jahren, um geringfügige Tempoüberschreitungen, die mit einem Verwarnungsgeld zwischen zehn und 35 Euro geahndet wurden.

Rund 60 Prozent der mobilen Kontrollen im vergangenen Jahr wurden in Tempo-30- oder verkehrsberuhigten Bereichen durchgeführt.

Bei 2 105 Fahrern, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 Stundenkilometer überschritten, führte der Tempoverstoß zu einem Punkteeintrag im Flensburger Fahreignungsregister.

309 Temposünder waren so schnell unterwegs, dass sie sich vorübergehend von ihrem Führerschein trennen mussten: Bei einer Überschreitung innerorts ab 31 Stundenkilometer bzw. außerorts ab 41 km/h muss der Führerschein für die Dauer von 1 bis 3 Monaten abgegeben werden. Außerdem wird ein Fahrverbot auch dann angeordnet, wenn die Geschwindigkeit zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wird - egal ob innerorts oder außerorts.

Ein paar Beispiele zeigen, wie sich auch im Jahr 2019 wieder einzelne Verkehrsteilnehmer besonders grob über bestehende Tempolimits hinwegsetzten:

> Am Sülmer Tor, einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, 
   wurde ein Autofahrer mit 45 km/h geblitzt.

> In der Pfühlstraße, in der 30 km/h erlaubt sind, wurde ein Autofahrer mit 85 km/h gemessen.

> Statt erlaubten 50 km/h wurde auf der Oststraße ein Fahrer mit 129 km/h erwischt.

> Mit 124 km/h statt der erlaubten 70 km/h wurde ein Verkehrsteilnehmer auf der Neckartalstraße erfasst.