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Räumpflicht für Laub

Herabfallende Blätter können zur Gefahr werden

Zahlreiche Mitarbeiter des städtischen Betriebsamtes sind derzeit damit beschäftigt, bis zu 2000 Tonnen Laub zu entsorgen. „Insbesondere bei der derzeitigen Witterung birgt herabgefallenes Laub Gefahren“, sagt Helmut Lange, Abteilungsleiter der Grünflächenunterhaltung beim Betriebsamt der Stadt Heilbronn. „Nasse Blätter sorgen auf Gehwegen, Straßen und Parkanlagen nicht selten für einen Bodenbelag, der genauso rutschig wie Eis und Schnee im Winter werden kann.“

Daher ist nicht nur die Stadt zur Entsorgung des Laubes verpflichtet, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger: Sie müssen ebenfalls Laub auf den Gehwegen beseitigen, um ein gefahrloses Begehen zu gewährleisten, ähnlich der winterlichen Räum- und Streupflicht. „Wer dies vernachlässigt, riskiert, dass er im Schadensfall haftbar gemacht werden kann“, erklärt Helmut Lange. Zudem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro.

Nicht erlaubt ist es zudem, Blätter vom Gehweg auf öffentliche Grünstreifen oder die Straßen zu kehren. Anfallendes Laub kann in den Grünabfallcontainern auf allen Recyclinghöfen oder in der Biotonne entsorgt werden.

Informationen gibt es auch per Telefon unter 07131 56-4040.