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Neuer Rekord bei Zahl der Einbürgerungen

504 Heilbronnerinnen und Heilbronner erhielten 2022 deutschen Pass

Rekord bei der Zahl der Einbürgerungen: In Heilbronn haben sich im zurückliegenden Jahr insgesamt 504 Menschen einbürgern lassen, das sind 170 Heilbronnerinnen und Heilbronner mehr als im Jahr zuvor. Der bisherige Höchstwert datiert auf das Jahr 2016, in dem 419 Heilbronnerinnen und Heilbronnern mit ausländischem Pass über die Staatsangehörigkeitsbehörde beim städtischen Bürgeramt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben.

„Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gehören zu unserer Stadtgesellschaft“, bekräftigt Bürgermeisterin Agnes Christner. Die hohe Zahl an Eingebürgerten zeige eine bewusste Entscheidung zur deutschen Staatsangehörigkeit und bestätige, dass diese Bürgerinnen und Bürger sich hier zugehörig fühlen. Zugleich dankte Christner den Beschäftigten in der Staatsangehörigkeitsbehörde, die im vergangenen Jahr so viele Anträge wie noch nie zuvor zu bewältigen hatten.

Allein 164 der im Jahr 2022 Eingebürgerten stammten aus Syrien, was 32,5 Prozent ausmacht und daher fast jede dritte Einbürgerung betrifft. Im Vorjahr 2021 war Syrien zum ersten Mal an der Spitze der Herkunftsländer, und bereits ein Jahr später ist die Zahl noch einmal um 108 Menschen gestiegen. An zweiter Stelle der Herkunftsländer steht die Türkei (64), auf Platz drei der Kosovo (24). Des Weiteren wurden überwiegend Personen aus Rumänien (22), aus dem Iran (18) und dem Irak (17) eingebürgert. Insgesamt kommen die neuen deutschen Staatsbürger aus 54 Staaten von Afghanistan bis Vietnam, fünf Eingebürgerte waren zuvor staatenlos.

Die meisten Antragsteller (176) waren im Alter von 30 bis 39 Jahre, 135 waren zwischen 20 und 29 Jahre alt. Die wenigsten (5) waren zwischen 60 und 69 Jahre alt. Bei den übrigen Altersgruppen liegt die Zahl der Antragstellerinnen und Antragssteller bei um die 50, erst bei den ab 50-Jährigen nimmt die Zahl deutlich ab – das ist insgesamt ein Bild, das auch schon in den Vorjahren so zu beobachten war.

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, müssen die Antragssteller einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie grundsätzlich acht Jahre lang dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland leben, ihren Unterhalt selbst bestreiten und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Zudem dürfen sie nicht wegen einer Straftat verurteilt sein.

„An den Voraussetzungen für die Einbürgerung hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nichts geändert“, erklärt Matthias Riegler, Leiter der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde. Allerdings plant die Regierung, in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für die Einbürgerungen zu erleichtern. Für die Zukunft rechnet Riegler – unabhängig von einer Gesetzesnovellierung – mit weiterhin steigenden Zahlen, in denen sich auch der starke Zuzug von Geflüchteten aus den Jahren 2015/2016 widerspiegeln werde.