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Leinenpflicht für Hunde im Heilbronner Wald

Allgemeine Schon-, Brut- und Aufzuchtszeit vom 1. April bis 15. Juli

Die Stadt Heilbronn hat für den Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in den städtischen Wäldern erlassen. Hintergrund ist der Schutz der Wildtiere. Während eines Waldspaziergangs lassen Hundehalter ihre Vierbeiner gerne frei und ohne Leine laufen. Doch entdeckt der Hund ein wildes Tier, entfesselt sich in ihm häufig der angeborene Jagdtrieb. Die Besitzer haben oft keine Chance mehr, die Hunde durch Zurufe zurückzuhalten. Es wurden bereits Wildtiere durch freilaufende Hunde gehetzt, verletzt und getötet. Zudem kam es durch beunruhigtes Wild zu Wildunfällen.

Besonders gefährdet durch freilaufende Hunde sind Rehe, Rehkitze, Hasen, Fasane und Rebhühner. Jäger finden im Stadtkreis immer wieder tote trächtige Rehe und Rehkitze, die von wildernden Hunden gerissen wurden. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von April bis Ende Juli – einer Zeit, in der sehr viele Wildtiere Junge haben und die Natur sozusagen zur Kinderstube der Wildtiere wird.

Wer seinen Hund nicht an der Leine führt, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro bei der ersten Zuwiderhandlung rechnen und mit 200 Euro im Wiederholungsfall.
 

Die von der Leinenpflicht in den Wäldern der Stadt Heilbronn betroffenen Gebiete sind rot eingezeichnet. Quelle: Stadt Heilbronn