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Landesfamilienpass 2024 ab sofort erhältlich

Vergünstigter Eintritt in Museen und Schlössern

Mit der Gutscheinkarte 2024 zum Landesfamilienpass können Familien wieder zahlreiche Museen, Freizeiteinrichtungen und Schlösser kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Die Gutscheinkarte kann kostenlos online im Digitalen Rathaus auf www.heilbronn.de bestellt werden. Dort können auch neue Landesfamilienpässe beantragt werden. Alternativ kann man sich an alle Bürgerämter der Stadt Heilbronn wenden.

Anspruch auf den Landesfamilienpass haben - unabhängig vom Einkommen - Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind. Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder kinderzuschlagsberechtigt sind, haben schon mit einem Kind Anspruch.

In den Landesfamilienpass können bis zu vier erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, beispielsweise Großeltern, getrenntlebende Partner oder Betreuungspersonen, wobei aber höchstens zwei davon jeweils die Vergünstigungen erhalten können. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Der Landesfamilienpass bzw. die Gutscheinkarte kann online unter www.heilbronn.de/digitalesrathaus beantragt werden und wird dann zugeschickt. Wer hierzu keine Möglichkeit hat, kann ihn bei den Bürgerämtern beantragen. Beim Zentralen Bürgeramt ist vorab eine Terminvereinbarung unter www.heilbronn.de/termine oder telefonisch unter 07131 56-3800. Erforderlich, alle anderen Bürgerämter sind ohne Termin zu erreichen.

Eine Übersicht über die teilnehmenden Einrichtungen gibt es unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de, Stichwort Landesfamilienpass. Es wird empfohlen, sich vor einem Besuch auf der jeweiligen Homepage der Anbieter nach den aktuellen Besuchsvoraussetzungen und Einlösemöglichkeiten der Gutscheine zu erkundigen.