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Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben
Bürgerbeteiligung ab Mittwoch, 27. September
Bereits zum vierten Mal schreibt die Stadt Heilbronn ihren Lärmaktionsplan fort. Dieser zeigt, mit welchen Maßnahmen Umgebungslärm vermindert werden kann. In der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses stellte das städtische Planungs- und Baurechtsamt die in diesem Rahmen durchgeführte Betroffenheitsanalyse vor und informierte über die anstehende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Ziel des Lärmaktionsplans ist es, einer zunehmenden Lärmbelastung entgegenzuwirken. Besonders im Fokus steht dabei Verkehrslärm. Die Grundlage hierfür bilden Lärmkarten, die die Lärmbelastung im Stadtgebiet sichtbar machen. Auf dieser Basis wird schließlich eine Betroffenheitsanalyse erstellt, die Lärmschwerpunkte genauer definiert. Damit soll herausgefunden werden, in welchen Bereichen des Heilbronner Stadtgebiets der höchste Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Lärmminderung besteht.
Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet
Hauptverursacher von Lärm ist im Heilbronner Stadtgebiet der Straßenverkehr. In der aktuell vorliegenden Betroffenheitsanalyse wurden Lärmschwerpunkte für folgende Straßen festgestellt:
- Neckartalstraße (Böckinger Straße)
- Paulinenstraße
- Wilhelm-Leuschner-Straße
- Mannheimer Straße – Weinsberger Straße
- Karlsruher Straße – Weststraße
- Wilhelmstraße
- Neckarsulmer Straße
Im Vergleich zum Lärmaktionsplan Stufe III aus dem Jahr 2019 sind die Theodor-Heuss-Straße, die Südstraße, die Wollhausstraße, die Schlossstraße, die Oststraße und die Großgartacher Straße als Lärmschwerpunkte entfallen. Hier wurden bereits lärmmindernde Maßnahmen ergriffen.
Um die Lärmproblematik in den definierten Straßen zu mindern, wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden eingeholt, die entsprechende Vorschläge für lärmmindernde Maßnahmen machten. Vorgeschlagen werden etwa die Erneuerung von Straßenbelägen mit lärmminderndem Asphalt, die Einführung von weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen in einzelnen Straßen sowie die Ausweitung des Lärmschutzfensterprogramms. Zu diesen Vorschlägen kann sich nun auch die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerbeteiligung einbringen.
Kein Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die Stadtbahn und Industriebetriebe.
Bürgerbeteiligung
Bis Freitag, 27. Oktober, können sich Heilbronnerinnen und Heilbronner im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Vorschlägen für lärmmindernde Maßnahmen äußern. Die Lärmkartierung, die Betroffenheitsanalyse sowie die vorgeschlagenen lärmmindernden Maßnahmen können unter www.heilbronn.de/laermaktionsplan eingesehen werden oder beim Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, in der Frankfurter Straße 73 von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie zusätzlich von Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.
Die Stellungnahmen werden anschließend unter Einbeziehung der Fachämter ausgewertet und fließen in den Entwurf für den Lärmaktionsplan Stufe IV ein. Dieser wird dann konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung umfassen, die abschließend vom Gemeinderat beschlossen werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bezieht sich ausschließlich auf den Straßenverkehr. Die Lärmkartierung von Bahnstrecken liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts. Dieses führte bereits zu Beginn des Jahres eine sechswöchige Bürgerbeteiligung durch, an der alle Menschen, die sich von Schienenlärm gestört fühlen, mitwirken und sich zu Lärmproblemen äußern konnten.