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KOD ahndet Halt- und Parkverstöße

Schwerpunktaktion in der Halloweennacht

Eine sichere und saubere Stadt sind für die Heilbronner Stadtverwaltung ein wichtiges Ziel. Aus diesem Grund hat das städtische Ordnungsamt mit dem KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) und dem Verkehrsüberwachungsdienst am 31. Oktober erneut verschiedene Schwerpunktaktionen durchgeführt. Dabei unterstützte das Ordnungsamt auch die Aktion der Polizei „Sicher nach Hause“.

Vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) waren in der Halloweennacht von 20 bis 01 Uhr eingesetzt. Eine Streife war in der Innenstadt sowie an ausgewählten Orten in den Stadteilen unterwegs, darunter am Bürgerhaus Böckingen und am Jörg-Ratgeb-Platz in Sontheim. Dabei hat die Streife 22 mündliche und 14 kostenpflichtige Verwarnungen erteilt sowie zwei Jugendschutzkontrollen vorgenommen. Die kostenpflichtigen Verwarnungen wurden aufgrund schwerwiegender Halt- und Parkverstöße erteilt. Mündliche Verwarnungen ergingen in mehreren Fällen für das Befahren der Fußgängerzone sowie das lautstarke Verhalten zweier größerer Gruppen von Jugendlichen. Darüber hinaus gab der KOD Informationen zu einem mutmaßlich der Autoposerszene zuzurechnenden Fahrzeug an die Polizei weiter. Die zweite Streife unterstützte die Polizei und den Zoll bei der Kontrolle von zehn Gaststätten. 

Durch den Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) erfolgte bereits tagsüber eine umfassende Kontrollaktion der Schwerbehindertenparkplätze. Der Halter eines unzulässig geparkten Fahrzeuges auf einem Schwerbehindertenparkplatz in der Bismarckstraße erhielt dabei eine kostenpflichtige Verwarnung in Höhe von 55 Euro. 

Kontrolliert wurden zudem in Abstimmung mit der städtischen Inklusionsbeauftragten Bordsteinabsenkungen für Rollstuhlfahrer und die Blindenleitlinien im Bereich der Fußgängerzonen Fleiner Straße und Sülmerstraße. So sollte gewährleistet werden, dass auch gehandicapte Menschen „sicher nach Hause kommen“. Erfreulicherweise gab es im Bereich der Blindenleitlinien und der Bordsteinabsenkungen keine Beanstandungen.