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Kitaentgelte für U3-Kinder werden angepasst

Zum 1. Januar 2024

Nachdem eine geplante Anpassung der Kitaentgelte zum 1. September 2022 ausgesetzt wurde, stimmte der Gemeinderat jetzt einer Anpassung der Betreuungsentgelte für Kinder unter drei Jahre zum 1. Januar 2024 zu, und zwar um 8,5 Prozent zuzüglich 10 Euro. Bislang liegen die Elternbeiträge in Heilbronn deutlich unter dem Landesrichtsatz. Familien, die Unterstützungsleistungen beziehen, können auch weiterhin vom Entgelt befreit werden. Der Kitabesuch für Heilbronner Kinder über drei Jahre bleibt auch weiterhin kostenlos.

Durch die Anpassung kostet ab 1. Januar 2024 der sechsstündige Kitabesuch für ein U3-Kind in Heilbronn 373 Euro statt wie bisher 328 Euro. Eine siebenstündige Betreuung kostet künftig 433 Euro (statt 382 Euro), eine achtstündige 493 Euro (437), eine neunstündige 553 Euro (491), eine zehnstündige 615 Euro (546) und die Maximalversorgung von elf Stunden 673 Euro (600). Die neuen Kitaentgelte ab 1. Januar 2024 können unter www.heilbronn.de/kitas abgerufen werden.

Grundlage für die Heilbronner Anpassung ist die prozentuale Erhöhung des Elternbeitrags entsprechend den „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge“ (Landesrichtsatz) zuzüglich 10 Euro. Angestrebt wird so eine allmähliche Annäherung an den Landesrichtsatz, wie sie der Gemeinderat bereits 2019 beschlossen hat, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung zu erreichen. Für eine sechsstündige Betreuung eines U3-Kindes liegt der Landesrichtsatz bei 445 Euro (Heilbronn: 373 Euro). Die übrigen Kosten werden durch den Bund, das Land und die Kommunen gedeckt. Zuletzt wurden die Elternbeiträge zum 1. Januar 2021 angepasst.

Befreiungen und Ermäßigungen
einkommensabhängig weiterhin möglich

Generell vom Entgelt befreit bleiben Heilbronner Familien mit Kindern unter drei Jahren, die Bürgergeld vom Jobcenter oder vom Amt für Familie, Jugend und Familie, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Für diese Familien werden gegen Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids bzw. eines Nachweises der Leistungsberechtigung die Betreuungsentgelte von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen.

Jede Heilbronner Familie hat zudem das Recht, das von ihr zu entrichtende Betreuungsentgelt individuell berechnen zu lassen. Dabei wird das monatliche Familieneinkommen, die Ausgaben (u.a. Miete und Heizung) und der Bedarf der Familie berücksichtigt. Darüber hinaus werden Alleinerziehende durch die Anerkennung eines Mehrbedarfs zusätzlich entlastet sowie das Betreuungsentgelt auf maximal 15 Prozent des Nettofamilieneinkommens gedeckelt. Um sich eine Vorstellung vom zu erwartenden Entgelt machen zu können, steht ein unverbindlicher Entgeltrechner unter www.heilbronn.de/kitas unter dem Stichwort Gebühren zur Verfügung.