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Hundekot einsammeln und zu Hause entsorgen

Leinenpflicht für Hunde in der Innenstadt sowie in den Weinbergen

Dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen verrichten dürfen, regelt die Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn, doch in dem Fall gilt: Was Bello nicht weiß, müssen Herrchen und Frauchen richten. Halterinnen und Halter sind deshalb dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner sofort zu beseitigen und im privaten Restmüll zu entsorgen. Das betrifft öffentliche Straßen, Fußwege sowie Grün- und Erholungsanlagen, Spiel- und Sportplätze und fremde Vorgärten.

Hundekot kann zudem Nahrungs- und Futtermittel verunreinigen. Deshalb gilt die Beseitigungspflicht zum Schutz von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Nutztieren auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Äcker und Wiesen. Während der Nutzzeit – zwischen Saat oder Bestellung und Ernte beziehungsweise bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung – dürfen Hunde solche Bereiche nur auf vorhandenen Wegen betreten. Gleiches gilt für Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen.

Wer sich nicht an die Einhaltung dieser Pflichten nach der Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn sowie des Naturschutzgesetzes hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Leinenpflicht für Hunde 
bei Märkten und an Haltestellen

Neben Beschwerden zu nicht beseitigten Hundehaufen ist auch die Leinenpflicht für Hunde in verschiedenen Bereichen der Stadt ein Thema beim Ordnungsamt der Stadt Heilbronn. Die Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn schreibt vor, dass Hunde in der Innenstadt, auf öffentlichen Straßen, Märkten, an Haltestellen, bei Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen immer an der Leine, die nicht länger als zwei Meter sein sollte, zu führen sind.

Auch über die verbindlichen Leinenpflichten hinaus werden die Führer und Halter von Hunden gebeten, ihre Tiere beim Spaziergang in der freien Natur (Felder, Wiesen, Weinberge) möglichst an der Leine zu halten. Das gilt insbesondere im Frühjahr und Frühsommer, einer Zeit, in der sehr viele Wildtiere Junge haben. Es passiert immer wieder, dass Hunde Wildtiere verletzen oder zu Tode hetzen und Spaziergänger erschrecken oder sogar beißen.