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Hilfsangebote für Jugendliche

Jugendberatung als neues Angebot im Haus des Jugendrechts Heilbronn

Kurze Wege, rasche und unbürokratische Unterstützung: Das sind die größten Vorteile, die das Haus des Jugendrechts Jugendlichen und deren Eltern bereits seit 2017 bietet. Die Stadt Heilbronn, die Polizei, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft arbeiten mit Jugendlichen, die meist in Verbindung mit einer Straftat auffällig geworden sind.

Seit Oktober 2020 ist das städtische Amt für Familie, Jugend und Senioren mit zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts vor Ort in der Allee 6, dem gemeinsamen Sitz der Behörden-Kooperation. Das Amtsgericht bleibt weiterhin in seinen eigenen Räumen.

Hilfsangebote ohne Zeitverzug

Die Vertreterinnen des Jugendamts decken im Haus des Jugendrechts die Aufgabenbereiche Täter-Opfer-Ausgleich, Gewaltprävention und Jugendschutz ab. Die Idee hinter der engen Kooperation: Von Seiten des Jugendamts können rasch Hilfsangebote aufgezeigt werden, um ohne Zeitverzug zu verhindern, dass Jugendliche erneut straffällig werden. Unterstützt werden die Familien über Beratungsangebote in Heilbronn, auch gibt es Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Stellen.

Die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs

In einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bekommen die Beteiligten einer Straftat die Möglichkeit, den entstandenen Konflikt und dessen Folgen zu klären, im gemeinsamen Gespräch unter fachlicher Begleitung aufzuarbeiten und wiedergutzumachen. „Ein erfolgreich durchgeführter TOA kann sich positiv auf das weitere Strafverfahren auswirken“, sagt Jennifer Pöss, Teamleiterin des Heilbronner Sozialraums Mitte-Ost. Durch die Nähe zum Haus des Jugendrechts werden Jugendliche zeitnah über die Möglichkeit eines kostenfreien TOAs informiert.

Jugendberatung seit Juni 2021

Die Jugendberatung ist ein niedrigschwelliges freiwilliges Angebot für Menschen zwischen dem 14. und dem 27. Lebensjahr, das seit Juni dieses Jahres durch die Stadt Heilbronn im Haus des Jugendrechts angeboten wird. „Sofern junge Menschen bereit dazu sind, Unterstützung anzunehmen, stehe ich als Ansprechpartnerin zur Verfügung“, erklärt Tanja Pummer von der Jugendberatung. Unterstützung kann beispielsweise erforderlich sein beim Übergang von der Schule in den Beruf, beim Wunsch nach selbstständigem Wohnen oder auch bei familiären Konflikten. Bei Bedarf werden individuelle Ziele ausgearbeitet.

Mehr Informationen sind online unter https://haus-des-jugendrechts-heilbronn.justiz-bw.de verfügbar.

Enge Zusammenarbeit ist gefragt: Polizeioberkommissar Marius Müller mit Dorothee Grimm, Sabine Cokceken und Tanja Pummer vom Amt für Familie, Jugend und Senioren

Enge Zusammenarbeit ist gefragt: (v.l.n.r.) Polizeioberkommissar Marius Müller mit Dorothee Grimm, Sabine Cokceken und Tanja Pummer vom Amt für Familie, Jugend und Senioren