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Hier ist Ernten erlaubt
Heilbronn beteiligt sich an bundesweiter Aktion „Gelbes Band“
Jährlich verrotten große Mengen Obst, weil die Eigentümer sie oftmals nicht selbst ernten und verwerten können. Deshalb beteiligt sich die Stadt Heilbronn erneut an der bundesweiten Aktion „Gelbes Band“.
Ein solches Band an einem Obst- oder Nussbaum bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger hier mit dem Einverständnis der Eigentümer Früchte von den Bäumen pflücken dürfen. Die Bäume sollen nicht beklettert, sondern nur vom Boden aus beerntet werden, ohne Äste oder Zweige abzubrechen oder die Bäume anderweitig zu beschädigen. Das Betreten der Grundstücke geschieht zudem auf eigene Gefahr.
Eigentümer von Obstbäumen- oder Nussbäumen erhalten das Gelbe Band beim Zentralen Bürgeramt (Rathaus, Eingang Lohtorstraße) und bei den Bürgerämtern der Stadtteile während der üblichen Erreichbarkeitszeiten und ohne Termin. Zudem wird die Stadt Heilbronn auch auf eigenen Streuobstwiesen Bäume ausweisen, die von Bürgerinnen und Bürgern abgeerntet werden können.
Ohne das „Gelbe Band“ ist die Mitnahme von Obst prinzipiell verboten und wird juristisch als Diebstahl gewertet.
Für Rückfragen steht Julia Leiß beim Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung unter der Telefonnummer 07131 56-2474 oder per E-Mail an: forst@heilbronn.de zur Verfügung.