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Hecken jetzt zurückschneiden
Wegen Verkehrssicherheit
Überhängende Äste, Sträucher, und Hecken machen Verkehrsteilnehmern zu schaffen und gefährden deren Sicherheit. Daher bittet die Stadt alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Rechtlich ist die Sache klar: Anpflanzungen aller Art sind verboten, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Die Stadt Heilbronn ist zu Kontrollen verpflichtet und wird gegebenenfalls Grundstückseigner auffordern, den Überwuchs zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Stadt überhängende Hecken und Äste entfernen lassen und dies in Rechnung stellen. Zudem haften Eigentümer für Unfälle und Schäden, die durch die raumgreifende Begrünung entstehen.
Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Rad- und Gehwege ragen, an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Meter. Generell ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz zwar verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ausgenommen sind jedoch Rückschnitte, die der Verkehrssicherheit dienen. Auch schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig.