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Grillen und Feuer im Wald verboten

Waldbrandgefahr erhöht

Die Untere Forstbehörde der Stadt Heilbronn hat die Feuer- und Grillstellen im und am Heilbronner Wald bis auf Weiteres gesperrt. Grund ist eine erhöhte Waldbrandgefahr, die durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen hervorgerufen wurde.


Waldbesucherinnen und –besuchern ist es damit untersagt, im Wald Feuer zu machen, offenes Licht, wie z.B. Feuerwerks- und Knallkörper, Kerzen, Fackeln, Grillgeräte und ähnliches zu gebrauchen oder die fest eingerichteten Feuerstellen im Wald zu nutzen. Das Verbot gilt auch im Umkreis von 100 m zum Wald, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Zudem gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot.


Die Forstbehörde informiert zudem darüber, dass auch Glasflaschen oder Glasscherben als Brennglas wirken und Feuer entfachen können. Flaschen oder Glasscherben sollten daher nicht im Wald zurückbleiben. Zudem können heiße Abgasanlagen an Fahrzeugen trockenes Gras entzünden, Fahrzeuge sollten daher nicht auf entsprechenden Flächen abgestellt werden.

Verstöße gegen die geltenden Gesetze oder gegen die Sperrung von Grill- und Feuerstellen werden angezeigt und geahndet.