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Erprobungsphase des Mobilitätsticket endet

Kostenübernahme im Einzelfall

Die Erprobung des Heilbronner Mobilitätstickets endet am Samstag, 30. Juni. Danach können keine Verlängerungen oder neue Tickets mehr beantragt und erworben werden. Das Ticket wurde von der Stadt Heilbronn bezuschusst. Damit konnten Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz den öffentlichen Nahverkehr für 20 Euro pro Monat nutzen.

Die Mobilität bleibt dennoch auf anderen Wegen erhalten. Denn notwendige Aufwendungen sind in den Regelbedarfen berücksichtigt, informiert das Amt für Familie, Jugend und Senioren. Bei begründetem Mehrbedarf im Einzelfall werden weitere Fahrtkosten berücksichtigt.

Darüber hinaus werden notwendige Fahrtkosten beispielsweise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, bei Vorstellungsgesprächen, zur Teilnahme an Sprachkursen, bei Integrationsmaßnahmen oder zur Wahrnehmung des Umgangsrechts sowie zu Arztterminen von Substitutionsbehandlungen (ab mindestens drei Kilometer Wegstrecke) zusätzlich berücksichtigt.

Schülerinnen und Schüler in Haushalten von Sozialleistungsberechtigten erhalten ihre Kosten für den öffentlichen Transport zur Schule im Zuge des Pakets für Bildung und Teilhabe erstattet. Hierfür müssen Anträge beim Amt für Familie, Jugend und Senioren oder beim Jobcenter Stadt Heilbronn erfolgen.

Familien mit städtischem Familienpass erhalten für Kinder ab sechs Jahren 40 Busfahrkarten der städtischen Verkehrsbetriebe. Ist das Kind noch keine elf Jahre alt, erhält eine erwachsene Begleitperson ebenfalls 40 Fahrscheine. Der städtische Familienpass kann bei den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn beantragt werden.

Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz können sich bei Fragen gerne an ihren zuständigen Ansprechpartner beim Amt für Familie, Jugend und Senioren bzw. per E-Mail an: <link>soziales+jugend@heilbronn.de wenden.

Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) können weitere Auskünfte bei ihrem zuständigen Ansprechpartner im Jobcenter Stadt Heilbronn erhalten. Dies gilt auch für besondere Notlagen und in Härtefällen.