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Eintrag ins Wählerverzeichnis bis 19. Mai 2024 möglich
Eintrag ins Wählerverzeichnis bis 19. Mai 2024 möglich
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Nicht nur deutsche Staatsbürger in Heilbronn sind zu dieser Wahl aufgerufen. Auch in Heilbronn lebende Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sogenannte Unionsbürgerinnen und –bürger, können aktiv an der Wahl teilnehmen.
Eine detaillierte Bekanntmachung hierzu finden Sie in der Ausgabe 20 der Heilbronner Stadtzeitung, dem Amtsblatt der Stadt Heilbronn, vom 4. Oktober 2023 unter www.heilbronn.de/stadtzeitung.
Als Unionsbürgerin oder –bürger wahlberechtigt ist am 9. Juni 2024, wer unter anderem die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, sich seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewöhnlich aufhält und in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist.
Die erstmalige Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur auf Antrag. Er sollte bis spätestens 19. Mai 2024 beim Bürgeramt der Stadt Heilbronn vorliegen.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie weitere Informationen gibt es beim Bürgeramt, Wahlen, Marktplatz 7 (Rathaus, Eingang Lohtorstraße, Zimmer 167) sowie im Internet bei der Bundeswahlleiterin unter der Rubrik Europawahl (www.bundeswahlleiterin.de).