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Bürgerinfo zum Neubaugebiet Längelter

Dienstag, 24. Juli

Am Dienstag, 24. Juli, 19 Uhr, lädt die Stadt Heilbronn alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Bürgerinformation über das geplante Neubaugebiet Längelter ins Bürgerhaus Böckingen, Kirchsteige 5, in den kleinen Saal ein. „Der Infoabend bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich über den anstehenden städtebaulichen Wettbewerb zu informieren und sich mit Anregungen in die Planung einzubringen“, sagt Dr. Christoph Böhmer, Leiter des Planungs- und Baurechtsamts.

Nach der Vorstellung der Besonderheiten des Gebiets sowie der Ziele und Rahmenbedingungen für den Wettbewerb haben alle Teilnehmer die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Ideen für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers einzubringen. Auch nach der Bürgerinformation können von Mittwoch, 25. Juli, bis zum Mittwoch, 22. August, Anregungen abgegeben, die Pläne im Bürgeramt Böckingen eingesehen sowie im <link internal-link internal link in current>Internet abgerufen werden.

Große Nachfrage nach Wohnraum

Der Gemeinderat hatte bereits im Januar 2017 auf der Grundlage eines Wohnbauflächenkonzepts der Verwaltung den Auftrag erteilt, das Baugebiet Längelter mitsamt dem Gelände der Fritz-Ulrich-Schule zu entwickeln. Hintergrund ist die anhaltend große Nachfrage nach Wohnraum, die nicht allein durch Innenentwicklung gedeckt werden kann. Dabei soll das Neubaugebiet Längelter eine Weiterentwicklung von Böckingen gewährleisten, da die bestehenden Baugebiete wie die Wasserturmsiedlung nahezu vollständig aufgesiedelt sind.

Das geplante Neubaugebiet liegt auf der Kuppe zwischen der Haseltersiedlung und Alt-Böckingen, unmittelbar angrenzend an das Berufsschulzentrum. Die Nähe zur Stadtbahnhaltestelle, zum Ziegeleipark und zum Ortskern von Alt-Böckingen mit seinen Versorgungseinrichtungen machen das Gebiet zu einem attraktiven Wohnstandort. Zudem existieren für den Bereich Längelter bzw. für das Schulgelände bereits rechtskräftige Bebauungspläne, die eine Bebauung zulassen, aber bisher nicht bzw. nicht vollumfänglich umgesetzt wurden. Nach diversen Voruntersuchungen – unter anderem zum Lärm- und Artenschutz – wurde das Plangebiet abgegrenzt und die Zielsetzung für die Entwicklung des Baugebiets erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb ausgeschrieben werden, der dann Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist.

In dem rot umgrenzten Bereich soll ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Dieser umfasst das eigentliche Neubaugebiet sowie unbebaute Flächen in Randlage zur Erschließung und landschaftlichen Einbindung.