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Beleuchtung bleibt teilweise ausgeschaltet

Stadt spart Energie

Zur Energieeinsparung bleiben der Kiliansturm, der Götzenturm, der Hafenmarktturm und der Bollwerksturm künftig in den Abend- und Nachtstunden dunkel. Damit wird die Stadt Heilbronn die Vorgaben der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ des Bundes umsetzen. Das Rathaus und der Marktplatz werden hingegen weiterhin angestrahlt, da dieser Bereich über keine klassische Straßenbeleuchtung verfügt, sondern nur über die indirekte Abstrahlung der umliegenden Gebäude beleuchtet wird. Die Situation an weiteren Objekten wird derzeit noch geprüft. 

Die Bundes-Verordnung umfasst sowohl Einsparmaßnahmen im öffentlichen Bereich als auch für Unternehmen und private Haushalte. Der öffentlichen Hand untersagt sie unter anderem die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung. Ausgenommen sind zudem kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

Darüber hinaus macht die Verordnung der öffentlichen Hand auch Vorgaben zur Temperatur in öffentlichen Arbeitsräumen sowie zum Betrieb von Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzern. Sofern überhaupt vorhanden, werden daher nun auch alle dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher in den städtischen Gebäuden ausgeschaltet, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist und sofern Hygienevorschriften dem nicht entgegenstehen. Die Temperatur in städtischen Büros wird auf maximal 19 Grad festgelegt. Je nach Art der in den öffentlichen Arbeitsräumen ausgeübten Tätigkeit kann sie auch weiter reduziert werden. Von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen sind medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen sowie Schulen oder Kindertagesstätten.

Über weitere Maßnahmen, die helfen, Energie zu sparen und damit auch die Kosten zu senken, entscheidet am 22. September der Gemeinderat.