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Äcker und Wiesen sind kein Hundeklo

Landwirtschaftliche Nutzflächen

Mal so richtig Auslauf für den Vierbeiner, das bieten nach Ansicht mancher Hundefreunde die landwirtschaftlichen Nutzflächen wie Äcker und Wiesen. Ein Irrtum: Hundehalter und -führer haben darauf zu achten, dass ihre Tiere auch hier an der Leine zu führen sind. Hintergrund sind vermehrt Beschwerden von Landwirten und Weingärtnern über freilaufende Hunde, die zuletzt beim städtischen Ordnungsamt eingegangen sind.

So ist es nach dem Naturschutzgesetz verboten, dass die freie Landschaft zwischen Saat und Ernte – bei Grünland sogar während der gesamten Wachstumszeit – betreten wird. Für Sonderkulturen, dazu zählen Flächen für den Wein- oder Obstbau, gilt sogar ganzjährig ein Wegegebot.

Das hat einen guten Grund: „Das Gras unserer Wiesen wird häufig als Futter für Nutztiere verwendet“, sagt Harald Wild, Sachgebietsleiter Allgemeines Ordnungsrecht. „Durch dort abgesetzten Hundekot können gesundheitliche Probleme für Tiere einhergehen.“

Daher weist das Ordnungsamt darauf hin, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn das Recht auf Erholung in der Art missbraucht wird, dass Grundstücke beschädigt oder beispielsweise durch Hundekot verunreinigt werden. Gleiches gilt, wenn Flächen während der Schutzzeiten außerhalb der Wege betreten werden. Auf Grundlage des Naturschutzgesetzes und der Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn können Verstöße daher mit Geldbußen geahndet werden.

Das Ordnungsamt bittet Hundehalterinnen und –halter daher, ihre Tiere nicht unkontrolliert die Kulturen betreten zu lassen, sondern die vorhandenen Wirtschaftswege nutzen. „Hierdurch können zudem Schäden für die Landwirtschaft vermieden werden, zum Beispiel niedergetretene und damit zerstörte Keimlinge“, so Wild.