Gesundheitliche Beratung für Personen, die in der Prostitution tätig sind
Das Prostituiertenschutzgesetz gibt vor, dass alle Personen, die in der Prostitution tätig sind, im Gesundheitsamt gesundheitlich beraten werden müssen. Hier können Sie einen Termin für eine solche Beratung vereinbaren.
Um eine reibungslose Anmeldung zu gewährleisten, benötigen wir von Ihnen einige Angaben. Die Daten werden ausschließlich zur Terminvergabe erhoben und verwendet. Nur wenn Sie alle Pflichtfelder ausfüllen, erhalten Sie von uns per E-Mail einen Termin für die gesundheitliche Beratung.
Alternativ können Sie sich auch persönlich oder telefonisch im Gesundheitsamt anmelden.
Pflichtfelder*
Zum Beratungsgespräch mitzubringen ist ein Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz.