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Verkauf von Silvesterfeuerwerk

Vom 28. bis 31. Dezember nur an Personen ab 18 Jahre

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn hin.  

Zur Kategorie II gehören Kleinfeuerwerke, wie Raketen, Batterien und Böller. Diese dürfen an Silvester und Neujahr auch nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen diese Gegenstände weder aufbewahren noch abbrennen. Ein Verkauf an Minderjährige ist ebenfalls nicht zulässig.

Da sich durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Unvorsichtige „Feuerwerker“ können im Übrigen wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Wer gegen die genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.