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Sicherheit für Radfahrer, Klarheit für Autofahrer

Schutzstreifen für Radfahrer

Autofahrer finden die Schutzstreifen für Radfahrer am Fahrbahnrand bisweilen irritierend, Radfahrern geben sie Sicherheit. In Heilbronn gibt es die gestrichelten Linien zum Schutz von Radfahrern zum Beispiel in der Wollhausstraße und der Jägerhausstraße, in Sontheim in der Horkheimer Straße und in Frankenbach in der Würzburger Straße. „Der Vorteil der Schutzstreifen liegt vor allem darin, dass sie Radfahrer besser sichtbar machen und den Raum markieren, den sie benötigen“, erklärt Christiane Ehrhardt, Leiterin des städtischen Amts für Straßenwesen.

Autofahrer können durch die Schutzstreifen beim Überholen den Abstand besser einschätzen. „Benachteiligt werden sie durch die Streifen aber nicht“, räumt Ehrhardt mit einem Vorurteil auf. Zudem wird dem Radfahrer mit den Schutzstreifen sein Raum auf der Fahrbahn verdeutlicht. Dies sorgt für weniger Konflikte auf den Gehwegen, die oft fälschlicherweise von Radfahrern mitgenutzt werden.

Wer darf nun was auf den Schutzstreifen?

  • Die Schutzstreifen dürfen in Ausnahmefällen von Kraftfahrzeugen überfahren werden, z. B. wenn sich zwei breitere Fahrzeuge begegnen. Radfahrer dürfen dabei aber keineswegs behindert werden.
  • Autofahrer dürfen auf den Schutzstreifen bis zu drei Minuten halten, aber nicht parken. Wer sein Auto verlässt, parkt.
  • Wenn Autos an einer roten Ampel stehen, dürfen Fahrradfahrer auf dem Schutzstreifen bis zur Haltelinie vorbeifahren.
  • Radfahrer dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung auf dem Schutzstreifen radeln. Geisterfahren ist also nicht erlaubt.

Generell vertritt die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg, der auch die Stadt Heilbronn angehört, die Auffassung: Auf der Straße werden Radfahrer besser wahrgenommen als auf gesondert ausgewiesenen Radwegen. Das gilt ganz besonders an Kreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten