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Mietspiegel

Für freifinanzierte Mietwohnungen ist der Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt, anzuwenden. Freifinanziert bedeutet, dass die Wohnung weder öffentlich gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt ist. Der Mietspiegel der Stadt Heilbronn ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ nach § 558d BGB. Den jeweils gültigen Mietspiegel der Stadt Heilbronn und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.


Mietspiegel-Rechner

Mit dem Mietspiegel-Rechner errechnen Sie kostenlos und im Handumdrehen, welches der ortsübliche Mietpreis für Ihre Wohnung ist. Der Mietspiegel-Rechner wird durch ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH im Auftrag der Stadt Heilbronn bereitgestellt.

Die gedruckte Mietspiegel-Broschüre kann in den Heilbronner Bürgerämtern zum Preis von 6,50 Euro erworben werden.

Zu einem qualifizierten Mietspiegel gehört eine umfassende Dokumentation, um die Ergebnisse nachvollziehen und überprüfen zu können. Hier werden die Grundlagen sowie das Verfahren der Erstellung des Mietspiegels ausführlich erläutert. Die Dokumentation ist nicht für die Anwendung des Mietspiegels erforderlich. Zielgruppe der Dokumentation sind in erste Linie Fachleute (Gerichte, Rechtsanwälte, Wohnungswirtschaft und wissenschaftliche Institutionen), die anhand der dargestellten Vorgehensweise die „Qualifiziertheit“ im Sinne des § 558 d BGB einschätzen möchten.

Die Dokumentation zum Mietspiegel ist bei der Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen, E-Mail: stadtentwicklung+zukunftsfragen@heilbronn.de als PDF erhältlich.