Mietspiegel
Für freifinanzierte Mietwohnungen ist der Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt, anzuwenden. Freifinanziert bedeutet, dass die Wohnung weder öffentlich gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt ist. Der Mietspiegel der Stadt Heilbronn ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ nach § 558d BGB. Den jeweils gültigen Mietspiegel der Stadt Heilbronn und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Die gedruckte Mietspiegel-Broschüre des aktuellen Mietspiegel Heilbronn 2024 liegt in den Heilbronner Bürgerämtern kostenfrei aus.
Zu einem qualifizierten Mietspiegel gehört eine umfassende Dokumentation, um die Ergebnisse nachvollziehen und überprüfen zu können. Hier werden die Grundlagen sowie das Verfahren der Erstellung des Mietspiegels ausführlich erläutert. Die Dokumentation ist nicht für die Anwendung des Mietspiegels erforderlich. Zielgruppe der Dokumentation sind in erster Linie Fachleute (Gerichte, Rechtsanwälte, Wohnungswirtschaft und wissenschaftliche Institutionen), die anhand der dargestellten Vorgehensweise die „Qualifiziertheit“ im Sinne des § 558 d BGB einschätzen möchten. Die Dokumentation kann unter “Downloads” eingesehen werden.
Downloads
Mietspiegel-Rechner
Mit dem Mietspiegel-Rechner errechnen Sie im Handumdrehen, welches der ortsübliche Mietpreis für Ihre Wohnung ist. Der Mietspiegel-Rechner wird durch FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH im Auftrag der Stadt Heilbronn bereitgestellt.
- Mietspiegel 2022 für die Stadt Heilbronn(pdf 2 MB)
- Mietspiegel 2020 für die Stadt Heilbronn(pdf 402 KB)
- Mietspiegel 2018 für die Stadt Heilbronn(pdf 223 KB)
- Mietspiegel 2016 für die Stadt Heilbronn(pdf 541 KB)
- Kurzfassung Mietspiegel 2014(pdf 29 KB)