Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Ab 2026 neue Regeln beim Abfall

Neue Restmüll- und Biotonnen - Abrechnung künftig über den Eigentümer

Die Heilbronner Haushalte und Gewerbebetriebe müssen sich im kommenden Jahr auf eine Umstellung des Abfuhr- und Gebührensystem einstellen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • die Einführung von neuen Restmüll- und Biotonnen mit einem elektronischen Chip,
  • die Abrechnung mit dem Grundstückseigentümer und
  • – ausschließlich beim Restmüll – die Einführung eines Regeltarifs mit zwölf Leerungen pro Jahr. Ein-Personen-Haushalte auf dem eigenen Grundstück können eine Reduzierung auf acht Leerungen beantragen. Nur wer seine Tonne öfter bereitstellt, zahlt extra.

Der Gemeinderat hat die neuen Regelungen mit der neuen Gebührenkalkulation am Montag, 17. März, beschlossen.
Mit dem neuen System setzen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn einen Anreiz, den Abfall sorgfältig zu trennen und die Restmüllmenge zu reduzieren, um die hohen Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung abzufedern.

Behälterbestellung beginnt Ende März

Schon in den nächsten Tagen werden die Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber und anschließend die Hausverwaltungen Post von den Entsorgungsbetrieben der Stadt bekommen, um die Behälter mit Chip zu bestellen, die ab 2026 im Einsatz sein werden. Bei der Bestellung der Restabfallbehälter für Privathaushalte ist ein Behältervolumen von fünf Liter pro Person pro Woche zugrunde zu legen. Restmüllgroßbehälter, die bereits mit einem Chip ausgestattet sind, können weiterverwendet werden.

Weniger Mülltonnen durch Behältergemeinschaften

Die Umstellung auf die Abrechnung mit dem Grundstückseigentümer betrifft vor allem kleinere Mehrfamilienhäuser, in denen bisher jeder Haushalt Kunde der Entsorgungsbetriebe war und seinen eigenen Behälter hatte. Dadurch sollen Abfallbehälter häufiger gemeinschaftlich genutzt werden. In Mehrfamilienhäusern ab zehn Parteien wird die gemeinschaftliche Nutzung sogar verpflichtend. Die Zahl der Behälter soll so deutlich abnehmen, was wiederum Aufwand und Kosten für die beauftragten Abfuhrunternehmen und die Entsorgungsbetriebe verringert. Ein positiver Nebeneffekt: Weniger Abfallbehälter tragen zu einem schöneren Stadtbild bei. 

Mülltrennung und Restmüllvermeidung zahlen sich aus

Für einen Musterhaushalt mit vier Personen (Restmüll- und Biotonne je 60 Liter) bedeutet das neue System, dass er 2026 bei zwölf Leerungen des Restmüllbehälters kaum mehr zahlt als bisher, nämlich 151,20 statt 150 Euro. Jede weitere Leerung kostet 3,50 Euro, bei maximal 26 Leerungen sind dies insgesamt 200,20 Euro pro Jahr. Die leerungsbezogene Abrechnung wird durch den elektronischen Chip ermöglicht. Die bisher notwendigen Gebührenmarken sind künftig nicht mehr erforderlich.

In den Abfallgebühren enthalten sind weiterhin:

  • eine Abfuhr oder Anlieferung von Sperrmüll jährlich,
  • die Nutzung der Recyclinghöfe sowie der Altglas-, Altkleider- und Grünabfallcontainer im Stadtgebiet,
  • die Blaue Tonne für Altpapier und
  • die Schadstoffsammlung.

Ebenfalls kostenlos bleiben Gelber Sack und Gelbe Tonne.
 

Leerungsrhythmus bleibt, Änderungen bei den Behältergrößen

Am Leerungsrhythmus ändert sich grundsätzlich nichts. Angeboten werden auch künftig 26 Leerungstermine pro Jahr für Restmüllkleinbehälter (14-tägliche Leerung) und 36 Leerungstermine pro Jahr für Bioabfallbehälter (November bis Mai alle 14 Tage, Juni bis Oktober wöchentlich). Alle 36 Leerungstermine sind in der Jahresgebühr für Biomüll enthalten. Bei den Behältergrößen entfallen die 40-Liter- und 80-Liter-Gefäße, weiter im Angebot bleiben 60-, 120- und 240-Liter-Behälter. 
 

Weitere Informationen

Datum: 17. März 2025