Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

Bürgerservice A-Z

A  |  B  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  Z

Opferpension

Personen, die in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig aus politischen Gründen mindestens 90 Tage inhaftiert waren und heute in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Opferpension nach § 17a StrRehaG stellen.

Die Berechtigung zur Leistung ist mit dem Rehabilitierungsbeschluss bzw. der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) nachzuweisen.

Die Stadt Heilbronn bearbeitet Anträge für Einwohner des Stadt- und Landkreises Heilbronn.

 
 
Amt für Familie, Jugend und Senioren
Abteilung Flüchtlinge, Spätaussiedler, Vertriebenenwesen
Wilhelmstraße 23
74072  Heilbronn

Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.
A: Tel. 56- 4514
B-Ig: Tel. 56-4073
Ich-Mq: Tel. 56-4513
Mr-Se: Tel. 56-4142
Sf-Z: Tel. 56-4140
In Notfällen sind auch kurzfristige Termine möglich.

Kontakt