Erlaubnis für Makler und Bauträger / Baubetreuer
Seit 1. März 2019 ist die Industrie- und Handelskammer Heilbronn für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (Immobilienmakler, Bauträger / Baubetreuer, Darlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter) zuständig. Bei Fragen zum Thema § 34c Gewerbeordnung können Sie sich gerne an die IHK, Tel: 07131 9677-394, wenden. Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der IHK.