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Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn - Fortschreibung für das Teilgebiet "Steinäcker Neckargartach" | Bebauungsplan 44C/15 Heilbronn-Neckargartach "Innovationspark Steinäcker" mit örtlichen Bauvorschriften

Verfahren: Veröffentlichung der Entwürfe gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Rahmen eines Parallelverfahrens (gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch)

Auslegungsdauer: 15. Juli 2024 bis 27. August 2024

 

Hier gelangen Sie zum Ratsinformationssystem der Stadt Heilbronn, in dem die Gemeinderats-Drucksache Nr. 160/2024 mit allen Anlagen eingestellt ist.  

Hier finden Sie den dazugehörigen Bekanntmachungstext

 

Bei den im Internet dargestellten Bebauungsplänen handelt es sich um Entwürfe des momentanen Planungsstandes; nicht um endgültige, rechtsverbindliche Bebauungspläne.

Diese Bebauungsplan-Entwürfe sind ausschließlich für die Bürgerbeteiligung im Bebauungsplan-Verfahren bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung eines Bebauungsplan-Entwurfes übernimmt die Stadt Heilbronn keine Gewährleistung.

Bei Fragen zu den Bebauungsplan-Entwürfen und zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen wenden Sie sich bitte an das

Planungs- und Baurechtsamt
Cäcilienstraße 45
74072 Heilbronn
Tel. 07131 56-27 12
Fax 07131 56-31 29
E-Mail: bauleitplanung@heilbronn.de

Hier wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich als Bürger direkt am Verfahren zu beteiligen und Ihre Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch per E-Mail abzugeben. Bitte verwenden Sie hierzu das Online-Formular.

Kopien der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (in Papierform oder digital) erhalten Sie beim Geodaten-Zentrum des Vermessungs- und Katasteramtes.