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Veröffentlichung des Flächennutzungsplan-Entwurfs "Steinäcker Neckargartach" und des Bebauungsplan-Entwurfs "Innovationspark Steinäcker" mit örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 04.07.2024 im Rahmen eines Parallelverfahrens nach § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) der geringfügigen Anpassung des Geltungsbereichs zugestimmt und folgende Entwürfe des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung beschlossen:

  1. Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn
    Fortschreibung für das Teilgebiet „Steinäcker Neckargartach
     
  2. Bebauungsplan 44C/15 Heilbronn-Neckargartach
    Innovationspark Steinäcker“ 
    mit örtlichen Bauvorschriften

    zur Änderung des Bebauungsplans 44C/2. 

Geltungsbereich

Zur zweckmäßigen Bildung von Grundstücken im Rahmen der Baulandumlegung wird der Geltungsbereich im Bereich der Flurstücke Nr. 1918/1 und 2184 geringfügig angepasst. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Büros Künster Architektur und Stadtplanung aus Reutlingen vom 24.05.2024 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke (siehe Übersichtsplan): 

1800/1 (Feldweg, teilw. Innerhalb), 1807 (teilw. innerhalb), 1808 (teilw. innerhalb), 1809, 1810, 1811, 1812, 1814, 1815, 1816, 1817, 1818, 1819, 1820, 1821, 1821/1 (Feldweg), 1828, 1828/1 (Feldweg), 1829, 1830, 1831, 1832, 1833, 1834, 1835, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1841, 1845, 1845/1 (Feldweg, teilw. Innerhalb), 1846, 1847, 1848, 1849, 1850, 1851, 1852, 1860/1 (Feldweg, teilw. Innerhalb), 1865 (teilw. Innerhalb), 1870, 1871, 1872, 1873, 1875, 1876, 1876/1 (Feldweg), 1877, 1878, 1879, 1881, 1882, 1883, 1885, 1886, 1887, 1888, 1889, 1890, 1891, 1892, 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1900/1 (Feldweg), 1902, 1902/1 (Feldweg, teilw. innerhalb), 1904, 1905, 1906, 1908, 1909, 1910, 1910/1 (Feldweg, teilw. innerhalb), 1911, 1912, 1913, 1914, 1915, 1916, 1917, 1918, 1918/1 (Feldweg), 1920, 1920/1, 1921, 1922, 1923, 1924, 1926, 1926/1 (Feldweg), 1927, 1928, 1929, 1931, 1932, 1933, 1934, 1935, 1936, 1937, 1938, 1949, 1949/1 (Feldweg, teilw. innerhalb), 1950, 1950/1 (Feldweg), 1950/2 (Feldweg, teilw. inner-halb), 1951, 1952, 1954, 1955, 1956, 1957, 1958, 1959, 1959/1 (Feldweg), 1961, 1962, 1963, 1964, 1965, 1966, 1967 (teilw. innerhalb), 1968/1 (teilw. innerhalb), 1971 (teilw. in-nerhalb), 1971/3 (teilw. innerhalb), 1972, 1973, 1974, 1975, 1976, 1977, 1978, 1979, 1979/1, 1981 (teilw. innerhalb), 1982 (teilw. innerhalb), 1983 (teilw. innerhalb), 1984 (teilw. innerhalb), 1985 (teilw. innerhalb), 1986 (teilw. innerhalb), 1987 (teilw. innerhalb), 1988 (teilw. innerhalb), 1989 (teilw. innerhalb), 1990 (teilw. innerhalb), 1990/1, 1991 (teilw. in-nerhalb), 1991/1, 1992, 2079 (teilw. innerhalb), 2080, 2081, 2184 (Feldweg, teilw. inner-halb), 5892 (teilw. innerhalb). 

Planungsziel 

Die Stadt Heilbronn hat bei einem landesweiten Standortwettbewerb die Zusage für eine Förderung des Landes Baden-Württemberg zum Aufbau eines Innovationsparks zur Forschung und Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gebiet Steinäcker erhalten. 

Mit diesem Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des KI-Innovationsparks geschaffen und damit die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert werden. Mit der Ansiedlung des KI-Innovationsparks im Neckargartacher Gewann Steinäcker wird der Wirtschaftsstandort Heilbronn zukunftsgerecht aufgestellt und neue, hochwertige Arbeitsplätze geschaffen.

Maßgebende Unterlagen

  1. Maßgebend für den Entwurf des Flächennutzungsplans ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 27.09.2022. Es gilt die     Begründung vom 24.05.2024 mit Umweltbericht des Büros Planbar Güthler aus Ludwigsburg vom 24.05.2024. 
     
  2. Maßgebend für den Entwurf des Bebauungsplans ist der Lageplan des Büros Künster Architektur und Stadtplanung vom 24.05.2024 mit seinem Textteil vom 24.05.2024 und seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. 

    Für den Bebauungsplan gelten: 

  • die Begründung des Büros Künster Architektur und Stadtplanung, Reutlingen, 24.05.2024
  • mit Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und Grünordnungsplan des Büros Planbar Güthler GmbH, Ludwigsburg, 24.05.2024
  • die faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung des Büros Planbar Güthler GmbH, Ludwigsburg, 24.05.2024
  • die artenschutzrechtliche Risikoanalyse zu geplanten Hochpunkten des Büros Planbar Güthler GmbH, Ludwigsburg, 24.05.2024
  • das umweltfachliche Gutachten zur Ermittlung der möglichen klimatischen Auswirkungen des BPlans 44C/15 Heilbronn-Neckargartach des Ingenieurbüros Rau, Heilbronn, 02.05.2024
  • die Untersuchung der Schallimmissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens – Emissionskontingentierung –, Büro W&W Bauphysik, Leutenbach, 08.05.2024
  • die Untersuchung der Schallimmissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens – Schallimmissionen Straßenverkehr und Gewerbe –, Büro W&W Bauphysik, Leutenbach, 08.05.2024
  • das baugeologische Gutachten, Geologisches Büro Dr. Behringer, Stuttgart, 20.05.2022
  • Verkehrsuntersuchung zur äußeren Erschließung, BIT Ingenieure, Öhringen, 22.04.2024
  • die Entwässerungskonzeption für die dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung und -behandlung, BIOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH, Sinsheim, 08.05.2024 

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Die Umweltberichte für die Flächennutzungsplanfortschreibung und den Bebauungsplan (mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und Grünordnungsplan) beschreiben den Inhalt und die Ziele der Planung. Es werden die übergeordneten Planungsvorgaben sowie die in Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten und für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan relevanten Ziele des Umweltschutzes dargestellt. Die Umweltauswirkungen werden beschrieben und bewertet. Dazu gehören die Bestandsaufnahme und die Bewertung des Umweltzustandes (Ist-Zustand), Wechselwirkungen zwischen den einzelnen betroffenen Belangen des Umweltschutzes, die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung sowie bei Durchführung der Planung. Das Ergebnis der Begutachtung von Planungsalternativen sowie der Prüfung der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Bauvorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen werden dargelegt. Es werden geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung sowie zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen aufgezeigt. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurde erstellt. Eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Angaben zu den geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) und eine allgemein verständliche Zusammenfassung runden die Umweltberichte ab. Ein weiterer Bestandteil ist der Grünordnungsplan. Dieser enthält neben der Beschreibung von Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich, auch Vorschläge zu Pflanzgeboten, Pflanzbindungen und deren Erhaltung sowie Angaben zum Umgang mit Niederschlagswasser.
     
  • In der faunistischen Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung wird ermittelt, welche Tier- und Pflanzenarten durch die Umsetzung des Vorhabens in welcher Weise betroffen sein können. Neben der Beschreibung der rechtlichen Grundlagen und der Methodik zur Datenerhebung, werden die Möglichkeiten für Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt. 
     
  • Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Risikoanalyse zu geplanten Hochpunkten wird untersucht, ob und in welcher Weise artenschutzrechtliche Risikopotentiale aufgrund einzelner Hochpunkte der Bebauung entstehen können. Die möglichen Auswirkungen werden dargestellt sowie Vermeidungsmaßnahmen aufgezeigt. 
     
  • Für die Tierarten Zauneidechse und Rebhuhn liegt eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom 17.01.2024 des Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde vor. 
     
  • Das umweltfachliche Gutachten zur Ermittlung der möglichen klimatischen Auswirkungen untersucht die klimatischen Verhältnisse bei Realisierung der geplanten Bebauung. Analysiert wurden hierbei die thermische Belastung, die Wind- und Durchlüftungsverhältnisse sowie die Sonneneinstrahlungs- und Verschattungssituation. 
     
  • Im Rahmen der Untersuchung der SchallimmissionenEmissionskontingentierung – werden für die einzelnen gewerblich nutzbaren Teilbereiche Emissionskontingente für die Übertragung der Schallimmissionen aus dem Plangebiet in die bestehende Nachbarschaft ermittelt und Vorschläge für Festsetzungen im Bebauungsplan für Minderungsmaßnahmen bei Überschreitung zulässiger Richtwerte erarbeitet. 
     
  • In der Untersuchung der Schallimmissionen Schallimmissionen Straßenverkehr und Gewerbe – werden die Schallimmissionen aus den umliegenden gewerblich genutzten Bereichen sowie des Straßenverkehrs untersucht und bewertet, die auf das Plangebiet einwirken. Auch hier wurden Hinweise, Empfehlungen und Vorschläge für Festsetzungen im Bebauungsplan zusammengestellt. 
     
  • Das baugeologische Gutachten befasst sich mit der Charakterisierung des Baugrunds. Untersucht wurden die Bodenbeschaffenheit, die hydraulische Durchlässigkeit und die Grundwasserführung. Es wurden Maßnahmen und Hinweise zur Bauausführung formuliert. 
     
  • Die Entwässerungskonzeption befasst sich insbesondere mit der Bewirtschaftung und Behandlung von Niederschlagswasser sowie der Beseitigung von Schmutzwasser. 
     
  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen benennen unter anderem die Themen Mensch, Raumordnung, Landschaft, Bodennutzung, Bodenschutz, Geotechnik (Bodenbeschaffenheit), Bergbau, Altlasten, Grundwasser, Gewässerschutz (Oberflächengewässer, Niederschlagswasser), Hochwasserschutz, Naturschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, Denkmalpflege und Denkmalschutz. Diese Belange entsprechen im Wesentlichen den untersuchten Schutzgütern, die in den Umweltberichten und Gutachten aufgeführt werden. 

In den beiden Umweltberichten, in den Gutachten und in den umweltbezogenen Stellungnahmen werden folgende Schutzgüter behandelt:

  • Schutzgut Boden und Fläche: Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bauland. Das baugeologische Gutachten analysiert die Bodenbeschaffenheit und die Versickerungsfähigkeit. 
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen: Der Umweltbericht und die faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung geben eine Übersicht über die Ausprägung und naturschutzfachliche Wertigkeit der im Untersuchungsgebiet erfassten Biotoptypen und Habitatstrukturen. In den beiden Gutachten wurde das Vorkommen diverser Vogelarten (Brut- und Zugvögel), Fledermäuse und Reptilien ermittelt und in welchem Ausmaß diese durch die Planung berührt sind. Die artenschutzrechtliche Risikoanalyse zu geplanten Hochpunkten vertieft die möglichen Auswirkungen einzelner Hochpunkte der Bebauung auf Vögel, Fledermäuse und Insekten. 
  • Schutzgut Wasser: Der Umweltbericht und das baugeologische Gutachten enthalten Informationen zur hydraulischen Durchlässigkeit und zur Grundwasserführung. Es befinden sich keine Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet. 
  • Schutzgut Klima und Luft: Im umweltfachlichen Gutachten zur Ermittlung der möglichen klimatischen Auswirkungen werden die thermische Belastung, die Wind- und Durchlüftungsverhältnisse sowie die Sonneneinstrahlungs- und Verschattungssituation analysiert. 
  • Schutzgut Landschaftsbild und Erholungsraum: Durch die Umwandlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Bauland verändert sich das Landschaftsbild. Teile des Plangebiets dienen der Erholungsnutzung (z.B. Joggen, Spaziergänge) der angrenzenden Wohngebiete. Wanderrouten oder touristische Ziele sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
  • Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Umweltbericht werden die Einflüsse durch Lärm und Luftschadstoffe untersucht. In den beiden Gutachten zu Schallimmissionen (Emissionskontingentierung und Schallimmissionen Straßenverkehr und Gewerbe) werden die Einwirkungen von Schall aus dem Plangebiet in die bestehende Nachbarschaft sowie Einwirkungen von Schall durch Straßenverkehr und aus den umliegenden gewerblich genutzten Bereichen auf das Plangebiet vertieft. 
  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Das Plangebiet befindet sich im ausgedehnten Kulturdenkmal gemäß §2 DSchG Nr. 21. Innerhalb des Gebiets liegen umfangreiche Siedlungen verschiedenster Zeitstellungen. Mit archäologischen Funden ist zu rechnen. 
  • Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Schutzgütern 

Ausgleichsflächen und –maßnahmen 

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 04.07.2024 in öffentlicher Sitzung die Durchführung planexterner Ausgleichsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1a BauGB auf städtischen Grundstücken beschlossen (Anlegen und dauerhafter Maßnahmenerhalt gemäß Kapitel 4.4 des Umweltberichts vom 24.05.2024) und zur Deckung der vollständigen Eingriffskompensation für das Plangebiet einer Abbuchung aus dem städtischen Ökokonto (gemäß Kapitel 11 des Umweltberichts vom 24.05.2024) zugestimmt. Die Lage der Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen im Stadtgebiet sind im Übersichtsplan des Büros Planbar Güthler vom 07.05.2024 dargestellt. 

Folgende Maßnahmen sind laut Umweltbericht vorgesehen und teilweise bereits umgesetzt: 

  • Anlage von Buntbrachen für Offenlandbrüter (Rebhuhn und Feldlerche) 
  • Anlage eines Biotopkomplex aus Fettwiese und Saumstruktur; Anlage von Habitatelementen für die Zauneidechse 
  • Erstpflege von Feldhecken 
  • Erstpflege einer Streuobstwiese 
  • Neuanlage von Streuobst (Maßnahme für den Wendehals) 
  • Anlage von Feldgehölz und Feldhecke 
  • Umwandlung von Acker zu Wiese mit Anlage einer Obstbaumreihe 
  • Umwandlung von Acker zu Wiese im Überschwemmungsbereich 

Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Folgende Flächen oder Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sind durch Festsetzungen im Bebauungsplan vorgesehen:

Planinterne Maßnahmenflächen:

  • FNL 1: Nördliche Eingrünung; fachgerechte Bepflanzung und Entwicklung als Feldgehölz 
  • FNL 2: Gehölzsaum; Erhalt der bestehenden Gehölze und Entwicklung als artenreicher Wiesensaum 
  • FNL 3: Westliche Eingrünung; Anlage einer Wiesenfläche und Pflanzung von Bäumen
  • FNL 4: Östliche Eingrünung; Anlage von Wiesenflächen mit extensiver Bewirtschaftung und Bepflanzung mit Obst- und Wildobstarten 

Planinterne Schutzmaßnahmen:

  • M1: Dezentrale Niederschlagswasser-Rückhaltung und Grundstücksentwässerung 
  • M2: Wasserdurchlässige Beläge 
  • M3: Dachbegründung
  • M4: Tiefgaragenbegründung
  • M5: Außen- und Fassadenbeleuchtung 
  • M6: Vogelkollisionsschutz 

Weiterhin wurden nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und 25b BauGB Pflanzgebote (Regelungen zu Einzelbäumen, privaten Freiflächen, Baum-Strauchhecke zur äußeren Eingrünung, Vorgartenzone und Fassadenbegrünung) und eine Pflanzliste festgesetzt.

Weitere Unterlagen zur Veröffentlichung 

Folgende Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht: 

  • Mit der Verkehrsuntersuchung zur äußeren Erschließung wird ermittelt, mit welchem Verkehrsaufkommen durch die Umsetzung der Planung zu rechnen ist, ob die Erschließung über das bereits vorhandene und künftig geplante Straßennetz gesichert ist und welche Anforderungen an die Erschließung und die Gestaltung der Knotenpunkte zu stellen sind. 
     
  • Die Erläuterung zur Bauflächenbedarfsermittlung und –bilanzierung (Plausibilitätsprüfung) stellt den geplanten Bedarf an Wohnbauflächen und Gewerbebauflächen dar. 

Veröffentlichung der Entwürfe

Die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Fortschreibung und des Bebauungsplans mit den oben genannten maßgebenden Unterlagen, die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, die Übersicht planexterner Ausgleichsmaßnahmen, die Gemeinderatsdrucksache Nr. 160/2024, die Erläuterung zur Bauflächenbedarfsermittlung und –bilanzierung sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zur den Themen Mensch, Raumordnung, Landschaft, Bodennutzung, Bodenschutz, Geotechnik (Bodenbeschaffenheit), Bergbau, Altlasten, Grundwasser, Gewässerschutz (Oberflächengewässer, Niederschlagswasser), Hochwasserschutz, Naturschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, Denkmalpflege und Denkmalschutz werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                                                                                    15.07. – 27.08.2024

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. 

Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. 

Darüber hinaus liegen die Unterlagen auch im Bürgeramt Heilbronn-Neckargartach, Mittelstraße 3 in 74078 Heilbronn, zur Einsicht bereit. 

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3235). 

Hinweis:
Am 18.07.2024 ist eine persönliche Beratung oder Erörterung aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung nicht möglich. 

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzender Hinweis zum Flächennutzungsplan 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Hinweis zum Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Heilbronn, 05.07.2024 
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung

 

Ringle
Bürgermeister