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Veröffentlichung des Rahmenplans "Längelter", Heilbronn-Böckingen

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 14.05.2024 den Rahmenplan für den Längelter in Heilbronn-Böckingen zur Kenntnis genommen.

Der Rahmenplan wird, als Grundlage für nachfolgende städtebaulichen Planungen dienen. Er stellt eine Orientierungshilfe bei der Entwicklung von Bauvorhaben dar.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Rahmenplan des Planungsbüros citiplan GmbH aus Pfullingen vom 22.02.2024 umgrenzt.

 

Planungsziel

Die Aufstellung des Rahmenplankonzepts ist erforderlich, da auch zukünftig in Heilbronn ein hoher Bedarf an Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsschichten besteht. Die mit hohem Aufwand betriebenen Innenentwicklungsmaßnahmen können den Wohnungsmangel allein nicht lösen. Hierzu ist zwingend auch Außenentwicklung notwendig.

Das Rahmenplankonzept soll als Grundlage für neu aufzustellende Bebauungspläne in dem Geltungsbereich dienen.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Um die Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) über die allgemeinen Ziele und Zwecke zu unterrichten, werden das Rahmenplankonzept (Lageplan) vom 22.02.2024 und die Broschüre zum Rahmenplankonzept vom 22.02.2024 der citiplan GmbH aus Pfullingen mit und die Erläuterung zum Konzept vom 22.02.2024 in der Zeit vom

 

08.07.2024 – 20.08.2024

 

ins Internet eingestellt und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen auch im Bürgeramt Heilbronn-Böckingen, Großgartacher Straße 61, 74080 Heilbronn, zur Einsicht bereit.

 

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3236).

 

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen. 

 

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt. 

 

 

Heilbronn, 15.05.2024
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung

 

Ringle
Bürgermeister