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Zensus 2022 - Verlässliche Zahlen für Planungen

Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung im September

Im kommenden Jahr wird in Deutschland und allen weiteren Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig der Zensus 2022 durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Mit der Volkszählung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Gebäude- und Wohnungszählung liefert Daten über die aktuelle Wohnungsstruktur nach Anzahl, Größe, Ausstattung und Nutzung der Wohnungen.

Bereits in diesem Jahr wird das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bei einer Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern bzw. Verwaltungen von Wohngebäuden auch in Heilbronn aufnehmen. Dazu wird das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im September ca. eine Million ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen für die GWZ-Vorbefragung anschreiben. Die Auskunftspflichtigen erhalten mit diesem Anschreiben Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebeten, Auskünfte zu ihrem Gebäude oder ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal elf Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa zehn Minuten in Anspruch.

Bei dieser Vorbefragung werden die bereits vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich ihrer Qualität und Aktualität überprüft. Es soll sichergestellt werden, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen für die GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen.

Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen von Wohngebäuden befragt werden. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt.

Für viele Entscheidungen auf der Bunds- und Landesebene und vor allen in den Kommunen sind verlässliche Bevölkerungs- und Wohnungszahlen die unersetzliche Basis für unterschiedlichste Planungen, unter anderem für wohnungspolitische Maßnahmen, wie z. B. die Wohnungsbauförderung.

Hintergrund –
Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Vorbefragung-gebaeude-und-wohnungszaehlung.html.