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Wer möchte kandidieren?

Jetzt bewerben für die Jugendgemeinderatswahl 2022

Für die Jugendgemeinderatswahl Ende Januar 2022 sucht die Stadt Heilbronn Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für eine zweijährige Amtszeit als Jugendgemeinderat oder Jugendgemeinderätin bewerben wollen. Die vierwöchige Einreichungsfrist startet am Donnerstag, 7. Oktober, und endet am Mittwoch, 3. November.

Oberbürgermeister Harry Mergel ermuntert alle interessierten Jugendlichen zu einer Kandidatur: „Nachdem in der Corona-Pandemie vor allem Schülerinnen und Schüler stark vom Lockdown und seinen Folgen betroffen waren, braucht die Heilbronner Kommunalpolitik noch mehr als zuvor starke Stimmen aus den Reihen der nachwachsenden Generation, die ihre Interessen und Anliegen selbstbewusst formulieren und einfordern. Darauf setze ich, und darauf freue ich mich auch.“

Kreis der wählbaren Jugendlichen altersmäßig erweitert

Erleichtert wird die Bewerbung inzwischen durch eine Änderung der Wahlordnung. Danach sind bei der Einreichung der Wahlvorschläge keine Unterstützungsunterschriften mehr notwendig. Auch wird der Kreis der wählbaren Jugendlichen altersmäßig erweitert: Es können nun erstmals auch 18-Jährige kandidieren, sofern sie am letzten Tag der Wahl noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet haben.

Wählbar und wahlberechtigt sind demnach alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Wahl in Heilbronn ihren Hauptwohnsitz haben, am letzten Tag der Wahl das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet haben.

Die eigentliche Wahl findet vom 24. bis 28. Januar 2022 statt. Dann sind über 6000 Jugendliche aufgerufen, 20 Jugendgemeinderäte für eine zweijährige Amtszeit zu wählen. Der Jugendgemeinderat gehört seit 1998 fest zum politischen Bild von Heilbronn. Durch seine Arbeit konnten viele jugendrelevante Angelegenheiten aufgegriffen und umgesetzt werden.

Bei der Jugendgemeinderatswahl 2020 traten zuletzt 42 Jugendliche als Bewerber an. 2018 gab es 43 Bewerbungen, 2016 sogar 53.

Die Wahlvorschläge sind von Schülerinnen bzw. Schülern an ihren Heilbronner Schulen einzureichen. Jugendliche, die keine Heilbronner Schule besuchen, können ihren Wahlvorschlag im Quartierszentrum Bahnhofsvorstadt, Wilhelm-Waiblinger-Haus, Schützenstraße 16, abgeben. Vordrucke sind an den jeweiligen Wahlstellen vor Ort erhältlich.

Wahlberechtigte, die keine Heilbronner Schule besuchen oder an deren Schule keine Wahlstelle eingerichtet wird und an der Wahl im kommenden Jahr teilnehmen möchten, können sich bis Mittwoch, 3. November, in die Wählerliste im Quartierszentrum Bahnhofsvorstadt eintragen.

Weitere Informationen gibt es unter https://jugendgemeinderat.heilbronn.de.