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Viele Wege führen zur Briefwahl

Landtagswahl am Sonntag, 14. März

Bis spätestens Sonntag, 21. Februar, erhalten die rund 76 000 Heilbronner Wahlberechtigten derzeit ihre Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich beim Wahlamt des Bürgeramts unter Telefon 07131 56-2071 oder 56-2078 melden.

Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag am Sonntag, 14. März, in einem anderen Wahllokal oder schon vorher per Briefwahl wählen möchten, müssen beim Bürgeramt einen Wahlschein beantragen. Dieser Wahlschein berechtigt zur persönlichen Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 18 Heilbronn oder zur Briefwahl.

Für die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Ganz einfach geht es mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, mit dem der vorausgefüllte Wahlscheinantrag mit dem Mobilgerät, Smartphone oder Tablet direkt eingescannt werden kann: Danach muss nur noch das Geburtsdatum eingegeben und der Antrag digital abgesendet werden.

Außerdem haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, die Unterlagen online mit dem elektronischen Wahlscheinantrag unter www.heilbronn.de zu beantragen. Hier sind neben den persönlichen Angaben auch die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, einzugeben.

Für die schriftliche Beantragung kann beispielsweise das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Es ist auch ein formloses Schreiben per Brief oder eine E-Mail an: briefwahl@heilbronn.de möglich. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass vollständige Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls einer Versandanschrift gemacht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Die persönliche Beantragung eines Wahlscheins ist ohne Terminvereinbarung im Briefwahlbüro des Heilbronner Rathauses (Erdgeschoss, Zimmer 0.08) möglich, das über den Eingang Lohtorstraße zu erreichen ist. Hierbei ist es notwendig, dass die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen.

Verstärktes Briefwahlteam

Im Briefwahlbüro können die Wahlberechtigten die Briefwahl auch gleich vor Ort ausüben und den Wahlbrief in die Wahlurne einwerfen. Wer möchte, kann zur Kennzeichnung des Stimmzettels seinen eigenen Stift mitbringen.

Die persönliche Beantragung der Unterlagen ist nach Terminvereinbarung auch in allen Bürgerämtern in den Stadtteilen möglich. Dabei gilt grundsätzlich: In allen Verwaltungsgebäuden der Stadt Heilbronn muss eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2- oder KN95-/N95-Maske) getragen werden.

Eine Beantragung des Wahlscheins per Telefon oder per SMS ist nicht möglich.

Die Wahlscheinanträge werden sofort nach Eingang vom speziell dafür eingerichteten und in diesem Jahr noch verstärkten Briefwahlteam bearbeitet, die Briefwahlunterlagen werden von der Stadt mit RegioMail versandt. Bei Abwesenheit des Antragstellers sollte daher auch bei diesem Dienstleister ein Nachsendeauftrag erteilt werden.

Weitere Infos gibt es bei der Briefwahl-Hotline unter 07131 56-3688 sowie online unter www.heilbronn.de, „Rathaus“, Wahlen.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgegeben werden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt des Bürgeramts eingehen. Das Bürgeramt empfiehlt, Wahlbriefe spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen. Die Rücksendung der Wahlbriefe ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Wähler kostenfrei, wenn sie ausschließlich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform übergeben werden.

Das Briefwahlbüro im Rathaus, Eingang Lohtorstraße, hat montags bis mittwochs 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags 8.30 bis 18 Uhr, freitags 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl (12. März) ist freitags bis 18 Uhr geöffnet.