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Start zur Briefwahl in Heilbronn

Bundestagswahl 2021: Wie geht das nochmal mit der Briefwahl?

Wer am Wahlsonntag in einem anderen Wahllokal oder schon vor dem 26. September per Briefwahl wählen möchte, kann ab dem heutigen Montag, 23. August, beim Bürgeramt einen Wahlschein beantragen, der zur persönlichen Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis 267 Heilbronn oder zur Briefwahl berechtigt. Zusammen mit dem Wahlschein erhalten die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Stimmzettel, einen blauen und einen hellroten Umschlag und ein Merkblatt, das als Anleitung für die Briefwahl dient.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen:

► Ganz einfach geht es mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, mit dem der vorausgefüllte Wahlscheinantrag mit dem Mobilgerät, Smartphone oder Tablet, direkt eingescannt werden kann: Danach muss nur noch das Geburtsdatum eingegeben und der Antrag digital versendet werden.

► Zudem haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, die Unterlagen online mit dem elektronischen Wahlscheinantrag unter www.heilbronn.de/wahlen zu beantragen. Hier sind neben den persönlichen Angaben auch die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, einzugeben.

► Für die schriftliche Beantragung kann zum Beispiel das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Es ist auch ein formloses Schreiben per Brief oder eine E-Mail an: briefwahl@heilbronn.de möglich. Wichtig ist dabei, dass vollständige Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls einer Versandanschrift gemacht werden.

► Seit Montag, 23. August, ist die persönliche Beantragung eines Wahlscheins ohne Terminvereinbarung im Briefwahlbüro des Rathauses (3. Obergeschoss, Zimmer 380 bis 382) möglich, das über den Eingang Lohtorstraße zu erreichen ist. Hierbei ist erforderlich, dass die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen.

Stimmabgabe auch im Briefwahlbüro möglich

Im Briefwahlbüro ist es auch möglich, die Briefwahl direkt in einer Wahlkabine auszuüben und den Wahlbrief in eine Wahlurne einzuwerfen. Wer möchte, kann dazu seinen eigenen Stift mitbringen. Die persönliche Antragsstellung ist nach Terminvereinbarung auch bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen möglich. Eine Beantragung des Wahlscheins per Telefon oder SMS ist nicht möglich.

Beantragte Wahlscheine werden samt Unterlagen von der Stadt Heilbronn mit RegioMail versandt. Bei Nachsendeaufträgen sollte daher auch RegioMail benachrichtigt werden.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgegeben werden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt des Bürgeramts eingehen. Das Bürgeramt empfiehlt, Wahlbriefe spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzuschicken. Dies ist in Deutschland kostenfrei, wenn die Rücksendung über die Deutsche Post AG ohne besondere Versendungsform erfolgt.

Was ist zu beachten, wenn...?

Wer einen Antrag für eine andere Person stellen oder Unterlagen für jemand anderen entgegennehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Das gilt selbst für Eheleute.

Wer glaubhaft macht, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 25. September, 12 Uhr, Ersatzunterlagen beim Wahlamt beantragen.

Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt und sein Wahllokal deshalb nicht aufsuchen kann, erhält am Wahlsonntag bis 15 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt.

Das Briefwahlbüro im Rathaus, 3. OG, Zimmer 380 bis 382, hat montags bis mittwochs 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags 8.30 bis 18 Uhr, freitags 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl (24. September) ist bis 18 Uhr geöffnet.