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Stadt will in Berufung gehen

Besetzung gemeinderätlicher Ausschüsse

Die Stadt will in der Kommunalverfassungs-Streitigkeit um die Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien in Berufung gehen und hat deshalb einen entsprechenden Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) gestellt. Die Begründung an das Gericht ist in Vorbereitung. Über die Zulassung der Berufung entscheidet der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Erstrebt wird ein klarstellendes Urteil, ob das Ermessen des Gemeinderats bei der Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse tatsächlich auf Null reduziert ist, wenn eine Änderung der Fraktionsstärken eintritt.

Die AfD-Fraktion im Heilbronner Gemeinderat hatte beantragt, unter anderen diese Gremien neu zu besetzen, nachdem sie durch den Beitritt des Stadtrats Alfred Dagenbach (Pro Heilbronn) von vier auf fünf Mitglieder gewachsen war. Der Gemeinderat hatte dies mehrheitlich abgelehnt. Dagegen klagte die AfD-Fraktion vor dem VG. In seinem Urteil vom 23. November 2021 hatte das VG entschieden, diesen Beschluss zu korrigieren und den Gemeinderat dazu verurteilt, das Verfahren zur Neubesetzung der Gremien einzuleiten.

Die Entscheidung, nun den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, hat der Gemeinderat in seiner Januarsitzung getroffen, mit großer Mehrheit lediglich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. Dieses Votum entspricht auch den Empfehlungen des Städtetags in Abstimmung mit dem Innenministerium, da dem Urteil eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird, was die Anforderungen an die Ausübung des Ermessens des Gemeinderats insbesondere bei der Besetzung von beratenden und beschließenden Ausschüssen betrifft.