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Hundehaufen beseitigen und Leinenpflicht

Regelungen der städtischen Polizeiverordnung

Nicht beseitigter Hundekot ist ein häufiges Ärgernis. Beim städtischen Ordnungsamt gehen regelmäßig Beschwerden darüber ein. „Dabei ist in der städtischen Polizeiverordnung eindeutig geregelt, wie mit Hundekot richtig umzugehen ist“, erklärt Harald Wild vom städtischen Ordnungsamt.

Diese besagt: Hunde dürfen ihre Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder anderen öffentlichen Verkehrsflächen verrichten. Das gilt auch für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie fremde Vorgärten. Dennoch dort abgelegten Hundekot müssen Halter sofort beseitigen und im privaten Restmüll entsorgen. 

Hundekot kann zudem Nahrungs- und Futtermittel verunreinigen. Deshalb gilt die Beseitigungspflicht zum Schutz von Lebensmitteln und Nutztieren auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Äcker und Wiesen. Während der Nutzzeit dürfen Hunde solche Bereiche nur auf vorhandenen Wegen betreten. Gleiches gilt für Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen.

Eine Missachtung dieser Pflichten ist nach der Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn sowie des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Neu: Leinenpflicht im Stadtwald vom 1. April bis 15. Juli

Darüber hinaus erinnert das Ordnungsamt daran, dass in verschiedenen Bereichen der Stadt eine Leinenpflicht für Hunde besteht. Die städtische Polizeiverordnung schreibt vor, dass Hunde im Innenbereich, auf öffentlichen Straßen, Märkten, Haltestellen, bei Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen immer an der Leine zu führen sind, die nicht länger als zwei Meter lang sein soll. Neu ist in diesem Jahr eine Leinenpflicht für Hunde in den Wäldern des Stadtkreises vom 1. April bis 15. Juli. Verstöße gegen diese Leinenpflichten sind ebenfalls Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Auch über die verbindlichen Leinenpflichten hinaus appelliert das Ordnungsamt an alle Hundehalterinnen und Hundehalter sowie an alle Personen, die Hunde ausführen, ihre Hunde beim Spaziergang auf Feldern, Wiesen oder Weinbergen möglichst an der Leine zu halten. Das gilt insbesondere im Frühjahr und Frühsommer, wenn sehr viele Wildtiere Junge haben. Denn es passiert immer wieder, dass Hunde Wildtiere verletzen oder zu Tode hetzen und Spaziergänger erschrecken oder gar beißen.