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Heilbronn verlängert Ausgangsbeschränkung

Von abends 21 Uhr bis morgens 5 Uhr

Im Stadtgebiet Heilbronn gibt es auch weiterhin eine Ausgangsbeschränkung. Sie gilt zwischen 21 und 5 Uhr.

Mit dieser Regelung, die die Stadt Heilbronn am heutigen Donnerstag in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht hat, setzt die Stadt einen Erlass des Sozialministeriums um, nachdem die landesweiten Ausgangsbeschränkungen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim aufgehoben wurden.

Es gelten die bislang bekannten Ausnahmen wie Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke; Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen; Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht; Gassi gehen mit dem Hund; Besuch von religiösen Veranstaltungen; Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung; Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes oder auch Wahlkampfaktivitäten.

Die Ausgangsbeschränkung gilt so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz von 50 im Stadtgebiet Heilbronn an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. In den vergangenen Tagen ist die 7-Tages-Inzidenz deutlich gesunken, am 9. Februar hat sie erstmals seit dem 18. Oktober vergangenen Jahres den Wert von 100 unterschritten.