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Gleichgestellt: Online- und Präsenzunterricht

Schulgeldordnung der Musikschule angepasst

Die Städtische Musikschule Heilbronn hat den Online-Unterricht in die Schuldgeldordnung aufgenommen und damit die rechtliche Grundlage für die Gleichstellung von Online-Unterricht in „besonderen Ausnahmefällen“, zu denen beispielsweise auch die aktuelle Pandemie zählt, geschaffen. Damit kann die Städtische Musikschule den Online-Unterricht künftig genauso abrechnen wie den Präsenzunterricht.

„Mit der Aufnahme des Online-Unterrichtes in die Schulgeldordnung setzt die Musikschule in Ergänzung zum Präsenzunterricht ein zeitgemäßes, digital unterstütztes Bildungsangebot um, das in den kommenden Jahren flexibel und mit hoher Unterrichtsqualität für die verschiedenen Zielgruppen genutzt werden kann“, sagt Musikschulleiterin Uta-Mirjam Theilen.

Außerdem wurde für Menschen mit Schwerbehinderung die Altersgrenze für eine Ermäßigung gestrichen und die Schulgeldordnung sowie die Schulordnung in geschlechterneutrale Sprache geändert.

Die neue Schulgeldordnung und die neue Schulordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft. An der Höhe der Gebühren für den Musikunterricht ändert sich nichts.