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Gaststätten dürfen wieder länger öffnen

Ab 1. Mai im Außenbereich

Gaststätten in der Heilbronner Innenstadt dürfen auch in dieser Saison ihre Außenterrassen länger geöffnet lassen. „Damit unterstützen wir erneut die Heilbronner Gastronomen und ermöglichen ein unbeschwerteres Zusammenkommen der Gäste in der anhaltenden Corona-Pandemie“, freut sich Oberbürgermeister Harry Mergel über den Beschluss des Heilbronner Gemeinderats.

Der Gemeinderat gab am gestrigen Montag, 11. April, grünes Licht für eine erneute Sperrzeitverkürzung im Karree Mannheimer / Weinsberger Straße, Oststraße, Südstraße / Karlsruher Straße einschließlich der Bahnhofsvorstadt. In diesem Bereich dürfen Gaststättenbetriebe ihre Außenbewirtschaftung zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober von Sonntag bis Donnerstag bis 24 Uhr öffnen sowie freitags und samstags bis 1 Uhr. In der restlichen Kernstadt, Böckingen, Neckargartach und Sontheim beginnt die Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung um 23 bzw. 24 Uhr, in den übrigen Stadtteilen Biberach, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen und Klingenberg um 22 bzw. 23 Uhr. Im Einzelfall können weiterhin kürzere oder längere Sperrzeiten festgesetzt werden.

Darüber hinaus verzichtet die Stadt Heilbronn auch in diesem Jahr darauf, Verwaltungsgebühren für Anträge auf Sperrzeitverkürzung zu erheben. Ferner entfallen in diesem Jahr erneut Sondernutzungsgebühren für Freiflächen und ist eine Erweiterung der Flächen, wo dies möglich ist, zulässig. Letzteres hatte der Gemeinderat bereits im Januar beschlossen.

Um der Ruhebedürftigkeit der Anwohnerinnen und Anwohner gerecht zu werden, sind die geltenden Lärmrichtwerte ab 22 Uhr weiterhin zu beachten. Deren Einhaltung liegt in der Verantwortung der Gaststätteninhaber.

Erstmals hatte der Gemeinderat im Jahr 2019 eine Sperrzeitverkürzung aufgrund der Bundesgartenschau befürwortet. In den Jahren 2020 und 2021 wurde sie jeweils erneuert, um den von der Corona-Pandemie betroffenen Gastronomen entgegenzukommen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Ansteckungsgefahr mit dem Virus im Freien deutlich geringer ist als im Innenbereich.

Geregelt wird die Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung in einer Rechtsverordnung der Stadt Heilbronn, die am 20. April in der Heilbronner Stadtzeitung, dem Amtsblatt der Stadt Heilbronn, bekannt gemacht wird.