Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Aktuelle Meldungen

Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News

Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen

Regierungspräsidium erkennt keine Verschleppungstaktik

Die Stadt Heilbronn hat bei der Neubesetzung von beschließenden und beratenden Ausschüssen sowie kommunalen Aufsichtsräten keinen Anlass für Beanstandungen gegeben. Das bestätigt das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart und kann im Vorgehen von Oberbürgermeister Harry Mergel keine Verschleppungstaktik erkennen. In Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde des AfD-Stadtrats Dr. Raphael Benner gegen OB Mergel wird das RP deshalb nicht tätig, zumal sich durch die Neubesetzung der Gremien die Angelegenheit inzwischen erledigt hat. „Ein Einschreiten der Rechtsbehörde kommt nicht in Betracht“, heißt es im Schreiben an die AfD-Fraktion im Heilbronner Gemeinderat. 

Dr. Benner hatte OB Mergel vorgeworfen, die Vorberatung der Umbildung der Ausschüsse in der Sitzung am 10. Januar 2022 „willentlich und wissentlich“ unterlassen zu haben, nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart am 23. November 2021 die Stadt dazu verurteilt hatte, die Ausschussbesetzung zu korrigieren. Er hatte dem Oberbürgermeister Verschleppungstaktik unterstellt mit der Absicht, die Arbeit der Fraktion zu erschweren.

Das RP dagegen kommt zu dem Schluss, OB Mergels Entscheidungen seien davon bestimmt gewesen, dass eine zweimalige Neubildung der Ausschüsse und Gremien binnen zwei Monaten nicht im Sinne des Gesetzes sein könne, da auch der Grundsatz der Kontinuität der Gremien zu beachten sei.

Grund für die Umbildung der Gremien war der Beitritt von Stadtrat Alfred Dagenbach (Pro Heilbronn) zur AfD-Fraktion, die damit von vier auf fünf Köpfe angewachsen war. Kurze Zeit nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts im November veränderte sich die Zahl der Fraktionsmitglieder erneut, nachdem ein Fraktionsmitglied zunächst ausgetreten und später wieder eingetreten war. Da durch dieses Hin und Her zu wenig Zeit für die Vorberatung vor den jeweiligen Sitzungen geblieben und außerdem im Januar bekannt geworden war, dass Grünen-Stadträtin Susanne Bay zum 1. Februar aus dem Gemeinderat ausscheiden werde, beriet der Gemeinderat die Umbildung der Gremien einmalig in seiner Sitzung am 24. Februar 2022.

Das RP bestätigte, dass der Antrag der AfD „keinesfalls ignoriert“ worden sei. Unter anderem habe OB Mergel die entsprechenden Regelungen gemäß § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnung „mit der Berücksichtigung des Antrags bei der Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2022 ebenfalls eingehalten“.

Das Regierungspräsidium wies außerdem darauf hin, dass ein Oberbürgermeister grundsätzlich allein seiner politischen Verantwortung unterliege und sich nur vor seinen Wählern verantworten müsse. Das gelte auch im vorliegenden Fall. Deshalb gelte die Eingabe lediglich als Anregung einer aufsichtsrechtlichen Überprüfung in Bezug auf sein Tätigwerden.