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Bolzplätze werden gesperrt
Aufgrund Neufassung der Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine Neufassung der Corona-Verordnung erlassen. Entsprechend dieser Verordnung werden nach §13, Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 20, Abs. 5 Nr. 2 die Heilbronner Bolzplätze geschlossen. Die Benutzung ist untersagt.
Die Benutzung von weitläufigen Sportanlagen ist weiterhin nur im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt.