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Bodenrichtwerte spielen künftig wichtige Rolle

Grundsteuerreform geht in die nächste Runde

In diesem Jahr erfolgen die ersten Umsetzungsschritte bei der Grundsteuerreform, mit der ab 2025 die Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer auf eine neue rechtliche Basis gestellt wird. So wird die Finanzverwaltung des Landes in diesem Frühjahr alle Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten dazu aufrufen, eine Steuererklärung über das Onlineportal „Elster“ abzugeben. Hierzu werden rechtzeitig vorher Erläuterungen und Ausfüllhilfen veröffentlicht.

„Eine besondere Bedeutung kommt künftig den Bodenrichtwerten zu, da sie sich unmittelbar auf die Höhe der Grundsteuer auswirken werden“, erklärt Lisa Treimer, Leiterin der Steuerabteilung bei der Stadtkämmerei der Stadt Heilbronn, für die die Grundsteuer eine der wichtigsten, verlässlichen und konjunkturunabhängigen Einnahmequellen darstellt. Die Bodenrichtwerte für den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 sollen ab Juli dieses Jahres über www.grundsteuer-bw.de eingesehen werden können.

Steuererklärung auf Grundlage der Bodenrichtwerte

Für die Bewertung und Besteuerung der unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundvermögens hat sich der Landesgesetzgeber abweichend vom Bundesrecht für ein modifiziertes Bodenwertmodell entschieden: Der Grundsteuerwert ergibt sich durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt. Durch anschließende Multiplikation mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl errechnet sich der Steuermessbetrag. Dieser wird mit dem für die Stadt Heilbronn maßgeblichen neuen, noch festzusetzenden Hebesatz multipliziert - und ergibt somit die jährlich zu entrichtende Grundsteuer.

Städtische Hebesätze als Stellschraube für Aufkommensneutralität

Für die Grundsteuerpflichtigen bedeutet dies, dass es ab 2025 Belastungsverschiebungen zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen geben wird. „Aufgrund der Berücksichtigung der Bodenrichtwerte wird es Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist“, sagt Treimer. Da sich die Reform aber insgesamt aufkommensneutral auswirken soll, werden die neuen Hebesätze der Stadt Heilbronn für das Jahr 2025 erst dann berechnet, wenn die Messbeträge aus den Grundsteuermessbescheiden des Finanzamts weitestgehend vorliegen.

Im Wesentlichen keine Änderung bei Land- und Forstwirtschaft

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2018 die bisherige Grundstücksbewertung für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hat der Bund das Grundsteuerreformgesetz verabschiedet, in dem unter anderem den Ländern die Möglichkeit gegeben wurde, hiervon durch eine eigene Regelung abweichen zu können. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz bildet die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 und sichert damit die Grundsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden.

Bezüglich der Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Grundsteuer hat der Landesgesetzgeber inhaltlich im Wesentlichen die Neuregelung des Bundes übernommen. Daher spielen die Bodenrichtwerte hier lediglich für die Bewertung der Grundstücke des Wohnteils eine Rolle, da sie künftig unter das Grundvermögen fallen.

Weitere Informationen im Internet

Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz sind auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de und auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/grundsteuer zu finden. Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.