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Kitagebühren bleiben stabil

Keine Erhöhung zum neuen Kindergartenjahr 2022/23

Die Kitagebühren für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren bleiben auch im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 stabil. Bereits seit 2008 besuchen Heilbronner Kinder über drei Jahren kostenlos eine Kita im Stadtkreis Heilbronn. Mit seinem Beschluss vom 27. Juli, die bisherigen Entgelte für Kinder unter 3 Jahren beizubehalten und trotz steigender Kosten keine Gebührenerhöhung vorzunehmen, möchte der Gemeinderat Familien in der aktuellen Energiekrise und mit Blick auf steigende Lebenshaltungskosten entlasten.

Betreuungsentgelte
im Stadtkreis Heilbronn

Das Betreuungsentgelt für Kinder unter drei Jahre richtet sich nach der jeweiligen Betreuungszeit. So liegt der Elternbeitrag pro Kind für sechs Stunden Betreuung bei 328 €, für sieben Stunden fallen 382 €, für acht Stunden 437 €, für neun Stunden 491 €, für zehn Stunden 546 € und für elf Stunden 600 € an.

Familien, die Leistungen vom Jobcenter, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld beziehen oder Kindergeldzuschlag erhalten, müssen selbst kein Betreuungsentgelt entrichten. Gegen Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids bzw. eines Nachweises der Leistungsberechtigung werden die Betreuungsentgelte von der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen.

Individuelle Betreuungsentgelte
für mehr soziales Gleichgewicht

Auf Antrag können Familien das Betreuungsentgelt vom Amt für Familie, Jugend und Senioren individuell, abhängig von den monatlichen Einnahmen und Ausgaben der Familie, berechnen lassen. Das Entgelt kann so, je nach individueller Situation, geringer oder gleich ausfallen und beträgt maximal 15 Prozent des Nettoeinkommens. Alleinerziehende werden entlastet.

Unter www.heilbronn.de/kitagebuehren können Familien vor Antragsstellung bereits unverbindlich mit dem Kita-Entgeltrechner nach Eingabe der relevanten Daten berechnen lassen, welcher Betrag voraussichtlich zu leisten ist. Zudem stehen weitere Informationen zu den Kita-Entgelten und der Antrag auf Berechnung des individuellen Betreuungsentgelts bereit.

Fragen werden zudem von Montag bis Freitag von 8 bis-12 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 07131-561570 beantwortet.