Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Informationen zur Gemeinderatswahl

Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden in ganz Baden-Württemberg Kommunalwahlen statt. Rund 88.000 Heilbronnerinnen und Heilbronner sind dabei aufgerufen, einen neuen Gemeinderat für eine fünfjährige Amtszeit zu wählen. Der Gemeinderat ist mit 40 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten das Hauptorgan der Stadtverwaltung und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters formuliert der Gemeinderat die großen Linien der Kommunalpolitik und entscheidet in allen wesentlichen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen der Stadt.


Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Bis zum Ende der Einreichungsfrist am 28. März 2024 haben 12 Parteien und Wählervereinigungen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl mit insgesamt 475 Bewerberinnen und Bewerbern, eingereicht:

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  4. Freie Wähler Stadtverband Heilbronn e. V. (FWV)
  5. Freie Demokratische Partei (FDP)
  6. Alternative für Deutschland (AfD)
  7. DIE LINKE (DIE LINKE)
  8. Bürgerbewegung PRO Heilbronn e. V. (PRO)
  9. Unabhängige für Heilbronn e. V. (UfHN)
  10. Gemeinsam für unser HN
  11. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  12. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)

Der Gemeindewahlausschuss hat diese in seiner Sitzung am 4. April 2024 zugelassen. Die Wahlvorschläge mit allen Bewerberinnen und Bewerbern können Sie dem Stimmzettelmuster entnehmen:

Die Wahlvorschläge werden in einem Stimmzettelblock mit 12 heraustrennbaren Listen zusammengefasst. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge im Stimmzettelblock nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten Wahl 2019. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Es sind 40 Sitze im Gemeinderat zu besetzen, deshalb hat jede Wählerin und jeder Wähler insgesamt 40 Stimmen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Man kann entweder

  • eine von den 12 Listen unverändert beziehungsweise „im Ganzen“ gekennzeichnet abgeben (dann erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber auf dieser Liste eine Stimme)
    oder 
  • 40 Stimmen durch „positive Kennzeichnung“ vergeben. Die Wählerinnen und Wähler können dabei sowohl bis zu 3 Stimmen pro Bewerberin oder Bewerber häufen (kumulieren) als auch Bewerberinnen oder Bewerber von einer Liste auf eine andere übertragen (panaschieren).

Der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl wird allen Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, rechtzeitig vor der Wahl nach Hause übersandt. Die Stimmzettel können daher in Ruhe zuhause ausgefüllt und sollen am Wahlsonntag mit ins Wahllokal gebracht werden. Hier erhalten Sie zur Stimmabgabe noch den Stimmzettelumschlag.

Bitte beachten: Der Stimmzettel wird auch dann noch zugestellt, wenn zwischenzeitlich Unterlagen für die Briefwahl beantragt wurden. Wählen darf man natürlich nur einmal.

Bei der Gemeinderatswahl sind wahlberechtigt
alle, die am Wahltag in Heilbronn das Bürgerrecht nach der Gemeindeordnung (GemO) besitzen. Das sind alle Personen,

  • die Deutsche sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger),
  • am Wahltag 16 Jahre alt sind (geboren am 9. Juni 2008 oder früher),
  • ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Heilbronn haben.
    Eine Ausnahmeregelung gibt es für Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die durch Wegzug aus Heilbronn ihr Bürgerrecht verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Heilbronn zugezogen sind.

Das Bürgerrecht verliert, wer aus der Gemeinde wegzieht, seine Hauptwohnung in eine andere Gemeinde innerhalb Deutschlands verlegt oder nicht mehr Deutsche bzw. Deutscher oder Unionsbürger ist. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Bürgerinnen und Bürger, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden in das Heilbronner Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl alle deutschen Wahlberechtigten sowie alle Unionsbürgerinnen und –bürger eingetragen, die am 28. April 2024 in Heilbronn mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Wahlberechtigte, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, telefonisch beim Wahlamt nachzufragen, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die Adresse Ihres Wahllokals. Bitte lesen Sie diese genau, denn zu dieser Wahl wurden die Wahlbezirke neu eingeteilt und einige Wahllokale in andere Räumlichkeiten verlegt.

 

Kontakt Wahlamt

Stadt Heilbronn
Bürgeramt – Wahlen –
Marktplatz 7
74072 Heilbronn

Rathaus Heilbronn
1. OG, Zimmer 164-167
Tel. 07131/56-2071 oder -2223
Fax 07131/56-4289
E-Mail: wahlen@heilbronn.de

 

ab 13. Mai 2024:

Briefwahlteam im Rathaus Heilbronn
(Eingang Lohtorstraße)

Zimmer 480, 4. OG.
Tel. 07131/56-3688
Fax 07131/56-4289
E-Mail: briefwahl@heilbronn.de