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Informationen zur Stadt Heilbronn in Leichter Sprache

Herzlich willkommen!

Sie sind hier auf der Internet·seite von der Stadt Heilbronn.

Heilbronn ist eine große Stadt in Baden-Württemberg.

Hier leben über 125 Tausend Menschen.

In Heilbronn gibt es viele Arbeits·plätze.

Es gibt auch viele Schulen, Fach·hoch·schulen und eine Universität.

Deshalb kommen noch viel mehr Menschen in die Stadt.

Heilbronn ist eine schöne Stadt.

Die Stadt ist umgeben von Weinbergen.

Durch die Stadt fließt der Fluss Neckar.

Es gibt große Parks,

zum Beispiel: Wertwiesenpark, Pfühlpark oder Ziegeleipark.
 

Die Stadt bietet viele Freizeit·angebote.

Zum Beispiel Sport oder Veranstaltungen.

Es gibt auch viele Restaurants, Cafés und Bars.

In Heilbronn lässt es sich gut leben.
 

Auch für Familien gibt es besondere Angebote.

Zum Beispiel:

  • Der Kindergarten ist kosten·los.
  • An vielen Schulen gibt es Nachmittags·betreuung. Das nennt man Ganztags·angebote.

Auf der Internet·seite von der Stadt Heilbronn finden Sie viele Informationen über Heilbronn und über die Stadt·verwaltung.

Sie finden auch Adressen und viele Formulare von den einzelnen Ämtern.

Einige Informationen haben wir für Sie in Leichte Sprache übersetzt.

Sie möchten die Informationen lesen?

Dann klicken Sie bitte auf die grauen Balken unten.

Dann öffnen sich die Informationen.
 

Im Rathaus arbeitet die Stadt·verwaltung.

Die Stadt·verwaltung ist für Bürger und Bürgerinnen da.

Heilbronn soll lebens·wert sein und sich gut entwickeln.

Dafür setzt sich die Stadt·verwaltung ein.

Es gibt viele verschiedene Ämter.

In den Ämtern können Sie verschiedene Dinge erledigen.

Hier ist eine Auswahl.

Sie können noch viel mehr Dinge in den Ämtern erledigen.

Bürgeramt

  • Personal·ausweis und Reise·pass beantragen.
  • Schwerbehinderten·park·ausweis beantragen.
  • Führerschein ausgestellt bekommen. 
  • An- und ummelden.
  • Rente beantragen: www.heilbronn.de/rentenstelle 
  • Im Fund·büro können Sie nach verlorenen Sachen suchen.

Standes·amt  

  • Heiraten.
  • Geburts·urkunden beantragen.
  • Sterbe·urkunden beantragen.

Amt für Familie, Jugend und Senioren


Bau·rechts·amt

  • Wohn·berechtigungs·schein  bekommen.
    Ein Wohn·berechtigungs·schein bestätigt:
    Ich habe nur wenig Geld.
    Ich darf eine Sozial·wohnung mieten.
  • Bau·genehmigung  bekommen.
    Eine Bau·genehmigung ist eine Erlaubnis von der Stadt.
    Sie erlaubt zum Beispiel ein Haus oder eine Garage zu bauen.

Stadt·kämmerei

  • Hund anmelden und Hunde·steuer  bezahlen. 
  • Grund·steuer  bezahlen
    Grund·steuer muss man bezahlen, wenn man ein eigenes Haus oder eine Wohnung hat.


Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung 

  • Grundstück kaufen 
  • Grundstück verkaufen
  • Grundstück mieten

Ein Grundstück ist zum Beispiel ein Bau·platz oder ein Haus oder ein Garten.

Manchmal muss ein ganzes Gebiet in der Stadt verbessert und neu gestaltet werden, 
zum Beispiel die Innen·stadt oder der Neckarbogen.
Das nennt man Sanierung.
Bei den Planungen können Bürger und Bürgerinnen mitreden.
Das Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung beantwortet Fragen zu Sanierungs·gebieten.

Außerdem kümmert sich das Amt um den Wald und den Hafen.
 


Schul-, Kultur- und Sport·amt

Das Schul-, Kultur- und Sport·amt verwaltet viele Schulen, Sport·hallen und Sport·plätze.
Es macht auch Veranstaltungen.
Es unterstützt Vereine, Künstler und Kultur·anbieter mit Geld.
Das nennt man Vereins- und Kulturförderung.

Zum Schul-, Kultur- und Sport·amt gehört auch das Bildungs·büro.

Außerdem gehören diese Kultur·einrichtungen dazu:



Gesundheits·amt 

Das Gesundheits·amt kümmert sich um den Schutz von unserer Gesundheit.
Es führt auch amts·ärztliche Untersuchungen durch.
Amt·ärztliche Untersuchungen sind Untersuchungen von einem Amts·arzt.
Sie werden meistens von einem Amt in Auftrag gegeben.

Das Gesundheits·amt gibt auch Informationen zu den Fragen:

  • Wie kann ich gesund leben?
  • Wie schütze ich mich vor Krankheit?
     

Ordnungs·amt  

Das Ordnungs·amt kümmert sich zum Beispiel um Sicherheit, Falsch·parken und Tier·schutz.
Es passt auch auf, dass es in Lebens·mittel·läden und Restaurants sauber ist.
 


Gebäude·management

Das Gebäude·management baut Häuser in Heilbronn zum Beispiel Schulen und Kindergärten.
Manchmal gehen Häuser kaputt.
Oder sie müssen umgebaut werden.
Dann repariert das Hochbau·amt die Häuser oder baut sie um.


Amt für Straßen·wesen 

Das Amt für Straßen·wesen kümmert sich um Straßen, Wege, Rad·wege und Plätze.
Dazu gehören Zebra·streifen, Ampeln und Straßen·laternen.
Es ist auch für öffentliche Park·plätze an Straßen und für viele Bus·haltestellen zuständig.


Grünflächen·amt 

Das Grünflächen·amt kümmert sich um die Blumen, Pflanzen, Wiesen und Parks in Heilbronn.
Es ist auch für den Bau von Spiel·plätzen und Sport·plätzen zuständig.
Außerdem betreut es unsere Friedhöfe.


Betriebs·amt 

Das Betriebs·amt passt auf, dass es in Heilbronn sauber ist.
Es reinigt zum Beispiel Straßen.
Im Winter räumt es den Schnee von den Straßen weg.
Es stellt Straßen·schilder auf.
Ist eine Hecke von der Stadt zu groß,
dann schneidet das Betriebs·amt sie zurück.
Ist ein Gehweg kaputt,
dann repariert das Betriebs·amt den Gehweg.


Personal- und Organisations·amt 

Das Personal- und Organisations·amt ist für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Stadt·verwaltung zuständig.
Es stattet auch die Arbeits·plätze aus,
zum Beispiel mit Computern, Telefonen, Internet, Arbeits·kleidung und Büro·material.


Zur Stadt Heilbronn gehört auch die Feuerwehr .

Wir sind gerne für Sie da. 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

In manchen Ämtern im Rathaus brauchen Sie einen Termin, zum Beispiel: 
- Führerschein·stelle,
- Renten·stelle
- Ausländer·behörde
- Staats·angehörigkeits·behörde
- Entsorgungs·betriebe, Abteilung Abfall·gebühren
- Zentrales Bürger·amt

Im Standes·amt brauchen Sie nur manchmal einen Termin, zum Beispiel:
- Sie wollen ihr Baby anmelden.
- Sie wollen heiraten.

Sie brauchen einen Termin? 
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail. 
Oder rufen Sie uns an. 
Die Telefon·nummern und E-Mail-Adressen finden Sie auf den Internet·seiten von den einzelnen Ämtern.

In  diesen Ämtern brauchen Sie KEINEN Termin.
Sie können kommen, wenn offen ist:
- Kfz-Zulassungsstelle
- Stadtteil·bürgerämter
- Fund·büro
- fertige Pässe, Ausweise und Führerscheinen können Sie ohne Termin im Zentralen Bürger·amt abholen.
-  Miet·spiegel, Abfall·säcke und Stadt·pläne können Sie im Zentralen Bürger·amt ohne Termin kaufen.

Wir empfehlen: 
Bitte tragen Sie im Rathaus und in den Ämtern eine Maske (medizinische Maske, OP-Maske, FFP2-Maske oder KN95-/N95-Maske).
Sie können aber auch ohne Maske ins Rathaus kommen.

Informationen zu Corona in Leichter Sprache finden Sie unter dem Link: www.heilbronn.de/coronavirus 

Der Chef von der Stadt·verwaltung ist der Ober·bürgermeister.

Er heißt Harry Mergel.
 

Er hat 2 Stellvertreter und 1 Stellvertreterin:

Martin Diepgen ist der Erste Bürger·meister.

Er ist vor allem verantwortlich für das Geld, die Mitarbeiter und die Wirtschaft.
 

Die Bürgermeisterin heißt Agnes Christner.

Sie ist verantwortlich für alles rund um den Bürger und die Bürgerin.

Dazu gehören die Themen Bürger·service, Soziales, Gesundheit, Schule, Kindergarten, Kultur, Sport, Sicherheit und Ordnung.
 

Andreas Ringle ist der Bau- und Umwelt·bürgermeister.

Er ist verantwortlich für die Themen Bauen, Wohnen und Umwelt,

zum Beispiel Stadt·planung, Bau von Gebäuden, Straßen·bau und Parks.

Zu seinem Bereich gehört auch die Müll·abfuhr.
 

Zu der Stadt gehören auch ein paar selbständige Firmen.

Diese Firmen nennt man Tochter·gesellschaften und Beteiligungen.

Sie sind für sich selbst verantwortlich.

Die Stadt darf aber mitreden.

 

Einmal im Jahr müssen sie der Stadt·verwaltung einen Bericht geben.

Im Bericht steht:

Was und wie hat die Firma im letzten Jahr gearbeitet.

Das sind die Tochter·gesellschaften und Beteiligungen:

Alle sollen in das Rathaus kommen können.

Deshalb haben wir viele Barrieren abgebaut.

Das sind die barriere·freien Maßnahmen im Rathaus von Heilbronn:

  • Rampe und Automatik·tür am Eingang „Lohtorstraße“.

  • 2 Aufzüge. 

  • 2 rollstuhlgerechte Toiletten im 1. Obergeschoss.

  • Mobile Toilette für Alle bei Veranstaltungen von der Stadt auf Anfrage.

  • Briefkasten neben der Großen Treppe am Markt·platz ist ebenerdig erreichbar.

  • Behinderten·parkplätze vor dem Rathaus.

  • Zimmer·nummern auf Tür·schildern im Rathaus kann man fühlen.

  • Hör·unterstützungs·anlage bei Veranstaltungen. Damit kann man besser hören.

  • Gebärdensprach·dolmetscher bei Veranstaltungen auf Anfrage.

Weitere Informationen zu Barrierefreiheit und Inklusion

Alle wichtigen Informationen zum Ausdrucken:

Die Stadt Heilbronn hat eine Inklusions·beauftragte.

Sie heißt Irina Richter.

Eine Inklusions·beauftragte kümmert sich um Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

 

Das sind ihre Aufgaben

  • Sie ist Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung und für deren Angehörige. Sie berät zu allen Lebenslagen.

  • Sie nimmt Beschwerden an und unterstützt dabei, Beschwerden an die zuständigen Personen weiter zu leiten.

  • Sie berät die Stadtverwaltung zum Thema Barrierefreiheit.

  • Sie macht Sensibilisierungsarbeit. Das bedeutet: Sie informiert die Gesellschaft über Barrierefreiheit und Inklusion. Zum Beispiel durch Aktionstage oder Pressemitteilungen.

Das sind ihre Ziele

  • Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Sie sollen selbst bestimmen wie sie leben möchten.

  • Die Stadt Heilbronn soll barrierefrei werden.

  • Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben.

  • Die Gesellschaft soll besser über Barrierefreiheit und Inklusion Bescheid wissen. Vorurteile sollen abgebaut werden.

  • Menschen mit und ohne Behinderung sollen in Heilbronn selbstverständlich zusammen leben.

Das nennt man Inklusion.

Das hat die Inklusions·beauftragte bisher gemacht:

So erreichen Sie die Inklusionsbeauftragte

Rathaus Marktplatz 7 | 74072 Heilbronn

Telefon: 07131 56-3728

Fax: 07131 56-16 3728

E-Mail: irina.richter@heilbronn.de

Skype (für Gebärdensprachnutzer): Inklusionsbeauftragte Stadt Heilbronn

Alle Informationen über die Inklusions·beauftragte gibt es auch mit Bildern.

Was ist Wohn·geld?

Wohn·geld ist eine Hilfe vom Amt.

Denn manche Menschen haben wenig Geld.

Das Wohn·geld·gesetz sagt:

Diese Menschen können Wohn·geld bekommen.

 

Ab 1. Januar 2023 gibt es Neuerungen beim Wohn·geld.

Es gibt dann Bestandteile für

Heiz·kosten

Klima.

Das bedeutet:

Ab Januar 2023 gibt es mehr Wohn·geld.

Und ab Januar 2023 bekommen mehr Menschen Wohn·geld.

 

Wohn·geld ist für

  • die Wohnungs·miete
  • die Wohn·kosten bei einer Eigentums·wohnung
  • die Wohn·kosten bei einem eigenen Haus
  • die Wohn·kosten bei einem Mehr·familien·haus
  • Menschen die in einem Heim wohnen.

Dabei ist wichtig zu schauen

  • Wie viele Personen leben im Haushalt.
  • Wieviel Geld verdienen die Personen?
  • Wieviel Miete bezahlen die Personen?

Wichtig ist:

Das Amt bezahlt nicht die ganzen Kosten.

Das Amt bezahlt einen Teil von den Kosten.

Erklärung

Zur Miete gehört:

  • die Brutto-Kalt·miete
  • „kalte“ Neben·kosten wie Wasser, Abwasser, Abfall·gebühren, Kaminfeger- und Schornsteinfeger·gebühren.
  • Das gilt auch wenn Sie die Kosten an jemanden anderes bezahlen.

Nicht dazugehören die „warmen“ Neben·kosten für Gas, Strom, Abschläge für Warmwasser und Heizung.

Die Stadt Heilbronn gehört zur Mietenstufe 4.

Maximal berücksichtigt wird folgende Miete:

Anzahl der Mitglieder im HaushaltHöchst·betrag der Brutto-Kalt·miete für die Wohn·geld·berechnung
1491 Euro
2595 Euro
3708 Euro
4825 Euro
5944 Euro
für jedes weitere Mitglied im Haushalt+114 Euro

Wo beantragen Sie das Wohn·geld?

Antrags·formulare gibt es auf den Bürger·ämtern von der Stadt Heilbronn.

Beim Sozial·amt von der Stadt Heilbronn.

Sie können das Formular hier herunterladen.

Was ist Bürger·geld?

Ab 1. Januar 2023 gibt es das neue „Bürger·geld- Gesetz“.

Mit dem Gesetz werden Leistungen neu geregelt.

Das sind die Leistungen nach dem Sozial·gesetz·buch II.

Das Gesetz ersetzt das bisherige Arbeitslosen·geld II (Hartz IV).

Neue Regelungen gibt es auch bei dem Sozial·gesetz·buch XII bei

  • Grundsicherung im Alter (Rentner)
  • Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbs·minderung
  • Hilfe zum Lebens·unterhalt

Wer bekommt das neue Bürger·geld?

Jeder der bisher Arbeitslosen·geld II bekommt.

Das Jobcenter prüft automatisch ob für Sie die neuen Regelungen gelten.

Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

Weitere Beratung dazu finden Sie beim Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Und beim Jobcenter

Die Bücherei von der Stadt Heilbronn heißt Stadt·bibliothek.

Bibliothek ist ein anderes Wort für Bücherei.

Die Stadt·bibliothek hat Bücher in Leichter und einfacher Sprache.

Die Bücher finden Sie unter diesem Link: Wenn Sie auf diesen Text klicken geht der Link auf.

Die Internet·seite von der Stadt Heilbronn sollen alle benutzen können.

Es gibt 2 Gesetze für barrierefreie Internet·seiten:

  • Landes·behinderten·gleichstellungs·gesetz Baden-Württemberg §10 Absatz 1 (LBGG)
  • EU-Richtlinie 2016/2102 vom Europäischen Parlament und Rat.

Die Stadt Heilbronn hält sich an diese 2 Gesetze.

Sie erfüllt die meisten Anforderungen für barrierefreie Internet·seiten.

Die Anforderungen stehen in der Richtlinie „Barrierefreie Informations·technik·verordnung (BITV 2.0).

 

Diese Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Pdf-Dateien sind NICHT immer barrierefrei.

Grund: Manche Pdf-Dateien sind schon alt.

Damals wurden die Anforderungen an Barrierefreiheit noch nicht berücksichtigt.

Bei neuen Pdf-Dateien wird auf Barrierefreiheit geachtet.

Oder der Inhalt von den Pdf-Dateien steht auch auf der Internet·seite direkt.

  • Manchmal nutzt die Stadt Angebote von anderen Anbietern, zum Beispiel für ihre Stellenangebote.

Auf die Barrierefreiheit bei diesen Angeboten hat die Stadt keinen Einfluss.

 

So wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt:

Diese Erklärung wurde am 15. September 2020 erstellt.

Zuerst hat die Stadt Heilbronn die Internet·seite selbst bewertet.

Am 22. Januar 2021 hat die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit von der Deutschen Rentenversicherung die Erklärung dann noch einmal geprüft.

 

So können Sie Barrieren melden:

Haben Sie auf unserer Internet·seite eine Barriere entdeckt?

Finden Sie zum Beispiel einen Text in Leichter Sprache zu schwer?

Oder haben Sie eine Frage zur Barrierefreiheit von dieser Internet·seite?

Oder möchten Sie uns Ihre Meinung sagen?

Zum Beispiel: Das gefällt mir an der Internet·seite. 

Oder: Das gefällt mir NICHT an der Internet·seite.

Dann melden Sie sich bitte bei der Inklusionsbeauftragten der Stadt Heilbronn:

Irina Richter

Marktplatz 7 

74072 Heilbronn

Tel. 07131 56-3728

Fax 07131 56-163728

E-Mail: irina.richter@heilbronn.de.

Skype (für Gebärdensprachnutzende): Inklusionsbeauftragte Stadt Heilbronn Irina Richter.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. 

Bitte beschreiben Sie uns die Barriere so genau wie möglich.

 

Hier können Sie sich auch hinwenden

Sie waren mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden?

Oder Ihre Anfrage wurde nicht innerhalb von 4 Wochen bearbeitet?

Dann können Sie sich an die Landesbehindertenbeauftragte von Baden-Württemberg wenden:

Geschäftsstelle der Landesbehindertenbeauftragten

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Tel. 0711 279-3360

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Hinweis:

Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (§ 12 LBGG) räumt das Recht auf Verbandsklage ein.

Das bedeutet:

Sie dürfen vor Gericht gehen.

Diese Erklärung gilt für die Internet·seite: www.heilbronn.de