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Hilfe bei Wohnungskündigung

Für den Fall, dass das Mietverhältnis nur wegen Mietschulden gekündigt wurde und Sie diese Schulden nicht selbst begleichen können, besteht eventuell die Möglichkeit, eine Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SBG II) oder nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) zu erhalten. Hierzu wenden Sie sich bitte umgehend an folgende Stellen:

Sofern Sie erwerbsfähig im Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren sind und Ihren laufenden Mietverpflichtungen nicht nachkommen können, sollten Sie beim Jobcenter Stadt Heilbronn, Rosenbergstraße 59, 74074 Heilbronn, prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.

Falls Sie nicht erwerbsfähig sind oder die Altersgrenze erreicht haben, können Sie den Antrag auf Übernahme der Mietrückstände direkt beim Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn, Abteilung Besondere Sozialleistungen, Leitstelle zur Wohnungssicherung im 3. OG, Gymnasiumstraße 44, 74072 Heilbronn, stellen.

Im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache (nach Terminvereinbarung) sollten Sie alle wichtigen Unterlagen (Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietvertrag, Mietkündigungsschreiben mit Auflistung der Rückstände etc.) bei sich führen, damit eine rasche Entscheidung erfolgen kann.