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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

Planungs- und Baurechtsamt mit Service Center Bauen und Wohnen

Zum Planungs- und Baurechtsamt gehören:

  • die Abteilung Planung zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung
  • die Abteilung Baurecht einschließlich dem Service Center Bauen und Wohnen
  • die Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz mit Fahrpersonalrecht.

Telefon

Bürgertelefon des Baudezernats 07131 56-3700
Service Center Bauen 07131 56-3700
Service Center Wohnen 07131 56-3170
Stadtplanung 07131 56-2707
Denkmalschutz 07131 56-2898
Arbeitsschutz 07131 56-4180
Amtsleitung 07131 56-2705
Fax 07131 56-3129

In folgenden Fällen ist die Abteilung Stadtplanung für Sie da:

  • Auskunft / Beratung zur Flächennutzungsplanung
  • Auskunft / Beratung bei Maßnahmen in Gebieten, für die ein Verfahren zur Aufstellung/Änderung eines Bebauungsplan eingeleitet ist
  • Auskunft zu Bebauungsplänen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden
  • Auskunft / Beratung zu Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Besonderem Städtebaurecht
  • Auskunft / Beratung bei Baumaßnahmen in Sanierungs- und Neuordnungsgebieten, im Bereich von Erhaltungssatzungen, Stadtumbaugebieten und Vorkaufsrechtssatzungen
  • Auskunft / Beratung bei Baumaßnahmen in Gebieten städtebaulicher Rahmenpläne, Gestaltungssatzungen und sonstigen Satzungen
  • Auskunft / Beratung bei städtebaulichen Standortfragen
     

In folgenden Fällen ist die Abteilung Baurecht für Sie da:

  • Baugenehmigungen, Bauvorbescheide
  • Kenntnisgabeverfahren
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Sanierungsrechtliche Genehmigungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Prüfung von statischen Berechnungen
  • Beratungen und Genehmigungen im Bereich des Denkmalschutzes

Das Service Center in der Abteilung Baurecht ist in die Bereiche Bauen und Wohnen unterteilt und ist die in baurechtlichen Angelegenheiten erste Anlaufstelle für Bürger und Investoren.

In diesen Fällen ist das Service Center Bauen in der Abteilung Baurecht für Sie da:

  • Beratung/Auskunft vor Kauf eines Grundstücks bzw. vor Planung eines Bauvorhabens über Bebauungspläne, Sanierungsgebiete, Aufstellungsbeschlüsse
  • Beratung zu Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen sowie städtebaulichen und gestalterischen Aspekten
  • Einsichtnahme in Baupläne im Rahmen der Nachbarbeteiligung
  • Information über Wasser-, Überschwemmungs- und Landschaftsschutzgebiete
  • Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Erfassung der Baulasten
  • Information aus den Bauakten in der Registratur (z.B. Baugenehmigungen, genehmigte Planzeichnungen, statische Unterlagen).

In diesen Fällen ist das Service Center Wohnen in der Abteilung Baurecht für Sie da:

  • Finanzierungsberatung und Anträge zum Landeswohnraumförderprogramm (zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse) und des städtischen Wohnungsbauprogramms „Junge Familie“
  • Wohnberechtigungsbescheinigungen für geförderte Wohnungen, sogenannte Sozialwohnungen
  • Satzung über die zulässigen Mieten von öffentlich geförderten Wohnungen

In diesen Fällen ist die Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz für Sie da:

Immissionsschutz

Lärm und Erschütterungen aus Gewerbe und Industrie

  • Überprüfung von Genehmigungsanträgen
  • Anordnung zur Beseitigung von festgestellten Mängeln bis zur Betriebsuntersagung und Stilllegung von Anlagen
  • Geräuschmessung am Arbeitsplatz und in betroffenen Wohnbereichen
  • Mitwirkung bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen
  • Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden bei Industrie- und Anlagenlärm sowie Erschütterungen
  • Lärmkartierung und Lärmaktionsplan
  • Lärmschutzfensterprogramm

Falls Sie sich von Gewerbelärm oder Lärm durch technische Geräte oder Anlagen gestört fühlen, schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen. 
Bei personen- bzw. verhaltensbezogenem Lärm (auch Personenlärm aus dem Außenbereich von Gaststätten) oder Lärm aus dem Privatbereich wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt oder die zuständige Polizeibehörde.

Luftreinhaltung

  • Überwachung der Schadstoffemissionen (Industrie und Gewerbe)
  • Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
  • Anordnungen von Betriebsuntersagungen und Stilllegungen von Anlagen
  • Bearbeiten von Nachbarschaftsbeschwerden über Luftverunreinigungen, z.B. Gerüche
  • Mitwirkung bei der Regional- und Bauleitplanung

Falls Sie sich von Luftverunreinigungen aus Gewerbe oder Industrie gestört fühlen, schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten.. 

Umweltzone

Naturschutz und Artenschutz
 

Weitere Informationen und Downloads

Weitere Infos

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